Patienten und Rehabilitanden in der St.-Johannes-Klinik Auerbach können ab Samstag, 29. Mai, zu verlängerten Zeiten Besuch empfangen. Möglich ist das einer Presseinformation der Landkreis-Krankenhäuser zufolge von Montag bis Freitag zwischen 15 und 17 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 13 und 17 Uhr. Bisher waren Besuche lediglich an Sonn- und Feiertagen zwischen 14 und 16 Uhr möglich.
Vorzulegen ist eine Bestätigung über einen negativen Corona-Test (PCR- oder Schnelltest, durchgeführt zum Beispiel vom Hausarzt, einer Apotheke oder einem Testzentrum), die nicht älter als einen Tag sein darf. Ebenso berechtigt der Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung (zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen) zu Krankenbesuchen in der St.-Johannes-Klinik. Mit einer einfachen Corona-Impfung und dem Genesenen-Nachweis ist der Zugang ebenfalls möglich. Auch Genesene, die einen Erstnachweis von mindestens vier Wochen und maximal sechs Monaten vorlegen können, erhalten Zutritt.
Generell sind Besuche nur ohne Krankheitssymptome erlaubt. Nur ein Besucher darf sich im Patientenzimmer aufhalten; Begegnungen mit den Patienten sollten, wenn möglich, außerhalb des Zimmers stattfinden. Innerhalb der Kliniken gilt für Besucher strikte FFP2-Maskenpflicht. Die besuchten Patienten haben während des Besuchs ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besuche im Corona-Isolationsbereich sind nicht möglich.
Die Pressemitteilung schließt mit einer Mahnung: "Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen werden die Besucherinnen und Besucher zunächst an die Besuchsregeln erinnert. Werden die Regeln weiterhin nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden."
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