München
01.02.2019 - 15:25 Uhr

Bayern schiebt Salafisten-Prediger nach Bosnien ab

Nürnberg, Stuttgart, Bonn - und wieder Nürnberg. Quer durch Deutschland warb Izzuddin J. für den Salafismus. Dass der Islamist damit nach seiner Haftentlassung fortfährt, verhindert nun der Freistaat.

Der inzwischen nach Bosnien-Herzegowina abgeschobene Salafisten-Prediger Izzuddin J. (vorne, links) und sein Anwalt Jochen Thielmann (vorne, rechts) warten am 9. November 2017 im Verhandlungssaal des Oberlandesgericht in München auf den Prozessbeginn. Bild: Sven Hoppe/dpa
Der inzwischen nach Bosnien-Herzegowina abgeschobene Salafisten-Prediger Izzuddin J. (vorne, links) und sein Anwalt Jochen Thielmann (vorne, rechts) warten am 9. November 2017 im Verhandlungssaal des Oberlandesgericht in München auf den Prozessbeginn.

Bayern hat den verurteilten Salafisten-Prediger Izzuddin J. aus Nürnberg nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben. Der im Jahr 1983 im bosnischen Tuzla geborene Islamist war im April 2018 vom 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Davon verbüßte der Bosnier, der auch Verbindungen zu Salafisten aus Weiden hatte, rund zwei Jahre.

Eine Rückkehr des Predigers nach Deutschland will der Freistaat ausschließen. "Seitens der Ausländerbehörde wurde der Betroffene mit einem auf zehn Jahre befristeten Wiedereinreiseverbot belegt", teilte das bayerische Innenministerium auf Anfrage von Oberpfalz-Medien mit. Offen ist, ob es dabei bleibt: "Das Wiedereinreiseverbot ist noch nicht bestandskräftig, da hiergegen noch eine Klage anhängig ist."

Ehemaliger Weidener Torwart

Izzuddin J. stand mit zwei Angehörigen der salafistischen Szene Nürnberg vor Gericht, darunter ein aus Bosnien stammender Fußballer. Letzter war vor mehr als einem Jahrzehnt für eine Rückrunde Torwart bei der SpVgg Weiden. Allerdings stand der heute 32-Jährige kaum zwischen den Pfosten, meist saß er auf der Ersatzbank. Nach 22 Verhandlungstagen war gegen den Prediger eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt worden. Die Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Der Strafsenat hatte es als erwiesen angesehen, dass die zwei Bosnier und der Kosovare im Jahr 2014 zwei Kraftfahrzeuge an die in Syrien operierende terroristische Vereinigung "Junud al-Sham (Soldaten Syriens)" geliefert hatten und diese so in ihrem bewaffneten Kampf gegen die syrische Regierung unterstützten. Zudem hatten die Verurteilten bei einem Besuch im Juli 2013 in Syrien jeweils die Verfügungsgewalt über ein als Kriegswaffe eingestuftes Sturmgewehr des Typs "Kalaschnikow".

Bericht über Urteil gegen den Salafisten Fatih K. aus Neustadt/WN

Der tschetschenischen "Junud al-Sham" hatten sich auch Dschihadisten aus Weiden und Neustadt/WN angeschlossen. Einer, der im Jahr 1990 geborene Mehmet C. aus Neustadt/WN, ist seit knapp fünf Jahren tot. Ein weiterer Salafist, Fatih K, ist im Mai 2018 vom 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München wegen Unterstützung und Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu zwei Jahren und neun Monate ins Gefängnis verurteilt worden. Im Verfahren war auch zur Sprache gekommen, dass Fathi K. als Werber für "Junud al-Sham" auch mit Izzuddin J. zusammengearbeitet hatte. Der Hass-Prediger hatte bis zu seiner Festnahme Anfang März 2018 in Nürnberg über Jahre hinweg in Deutschland, Österreich und in der Schweiz für den Salafismus geworben. Längere Zeit lebte er auch in Bonn-Tannebusch - einer Salafisten-Hochburg. Izzuddin J. trat unter anderem mit Abu Walaa, der als Drahtzieher des Attentats durch den Tunesier Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt in Berlin gilt, auf. Und er war an der Seite von Ebu Tejma, der im Jahr 2016 in Graz als "Schlüsselfigur des IS in Österreich" zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Von Polizei verhört

Laut der serbischen Nachrichtenseite "Blic" wurde Izzuddin J. in Bosnien-Herzegowina von der Polizei verhört und freigelassen. Das Bayerische Justizministerium will sich aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht zum Fall äußern.

General gibt es laut Ministerium zwei Möglichkeiten: Eine Person werde abgeschoben. Dann werde die Strafe nicht weiter vollstreckt. In diesem Fall werde die nicht verbüßte Strafe aber nicht erlassen. Sollte die Person wieder einreisen, müsse "die Strafe grundsätzlich weiter verbüßt werden". Oder Straftäter könnten auch ins Ausland überstellt werden, damit dort die Haftstrafe verbüßt werde. Ob ein Verurteilter vor der vollständigen Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden könne, werde auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Einzelfall entschieden. Dabei müssten Kriterien wie die Schwere der Straftat und die Dauer der verbüßten Haftstrafe gegen das Interesse an einer baldigen Abschiebung abgewogen werden.

Bericht über den Prozess gegen Izzuddin J. und gegen einen ehemaligen Weidener Torwart

 
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