Bayern
14.01.2019 - 10:34 Uhr

Katastrophenfall und Katastrophenalarm

Schwere Unwetter, heftige Schneefälle oder Überschwemmungen führen nicht automatisch zu einem Katastrophenfall. Vielmehr müssen dazu verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Rettungskräfte im Einsatz nach dem Abgang einer Lawine. Foto: Markus Leitner/BRK BGL Bild: Markus Leitner
Rettungskräfte im Einsatz nach dem Abgang einer Lawine. Foto: Markus Leitner/BRK BGL

München. Dann übernimmt nach Angaben des Innenministeriums in München die Katastrophenschutzbehörde der betroffenen Kommune - in der Regel das Landratsamt - die Koordinierung und zentrale Leitung. Sämtliche Einsätze von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Hilfsorganisationen laufen dann über eine zentrale Stelle.

Sind die Bedrohungen überregional, können die Bezirksregierungen oder das Innenministerium die Kommunen unterstützen, zum Beispiel mit überregionalen Einsatzkräften. Katastrophenalarm und Katastrophenfall meinen dabei dasselbe, die Behörden verwenden jedoch meist den zweiten Begriff.

Oberpfalz13.01.2019

Gründe für den Katastrophenfall im südlichen Teil des Berchtesgadener Land beispielsweise waren vorige Woche laut Landratsamt die aktuelle Schneelage, der anhaltende Schneefall und die damit verbundenen Störungen und Gefahren für die Bürger in betroffenen Gemeinden. Dazu zählen zum Beispiel Schneelasten auf Dächern und Bäumen.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.