Am Pfingstwochenende hat die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen an den Grenzübergängen Höll und Schönthal zwei verbotene Reizstoffsprühgeräte sichergestellt. Am Freitag, 6. Juni, kontrollierten Beamte gegen 16.30 Uhr am Grenzübergang Höll einen Pkw mit tschechischer Zulassung. Im Ablagefach der Fahrertür fanden sie ein Pfefferspray, das nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet war. Die Polizisten stellten die verbotene Waffe sicher und leiteten Ermittlungen gegen den 29-jährigen Fahrer wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Tscheche weiterreisen.
Am Samstag, 7. Juni, überprüfte eine Bundespolizeistreife gegen 22.30 Uhr auf der B 22 bei Schönthal einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung, informiert die Polizei. Der 29-jährige ukrainische Fahrer hatte ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Zulassungszeichen in einem Regal zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Auch hier stellten die Beamten die verbotene Waffe sicher und leiteten Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann konnte nach Abschluss der Maßnahmen weiterreisen.



















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