Die aktuellen Ausbauplanungen des Staatlichen Bauamtes Amberg Sulzbach der Kreuzung A6/B85 mit einem Regenrückhaltebecken Schafhof-West stellte Baudirektor Stefan Noll im Gemeinderat Ebermannsdorf vor vor. Für die Gemeinde Ebermannsdorf geht es um die Entscheidung, sich am Neubau des Regenrückhaltebeckens (RRB) des Staatlichen Bauamtes zu beteiligen oder das Regenrückhaltebecken Schafhof-West in Eigenregie neu zu errichten und zu betreiben. Das Bauamt plant im Zuge des vierspurigen Ausbaus der B 85 den Umbau des Kreuzungsbereiches B 85 mit der A 6 im Bereich Schafhof bereits im Detail. Es werden vier Auffahräste anstatt der bisherigen zwei gebaut. Die beiden vorhandenen Auffahrten bleiben erhalten und werden baulich nachgebessert, so Baudirektor Stefan Noll.
Im Detail geht es für die Gemeinde Ebermannsdorf um das Regenwasserrückhaltebecken (RRB) für das Industriegebiet Schafhof-West, das auf einem Grundstück der Bundesrepublik Deutschland gebaut worden ist. Aufgrund der vorgesehen Planungen für den Kreuzungsausbau wird das RRB verändert und angepasst werden müssen, sagte Baudirektor Noll.
Bauamt benötigt Entscheidung
Das Staatliche Bauamt benötigt von der Gemeinde Ebermannsdorf eine Entscheidung, ob die Gemeinde mit dem vorgeschlagenen Entwässerungskonzept der Anpassung des bestehenden Regenrückhaltebeckens Schafhof-West, das Kosten in einer Höhe von 100 000 bis 200 000 Euro verursachen würde, einverstanden ist. Die andere Alternative dazu wäre die Beteiligung am Bau des Regenrückhaltebeckens des Staatlichen Bauamtes auf der gegenüberliegenden Seite der B85. Dies würde allerdings für die Gemeinde Kosten in einer Höhe von etwa 900 000 Euro verursachen. Weiterhin, so Baudirektor Noll, benötigt das Bauamt eine Erklärung der Gemeinde, dass sie die für dieses alternative Entwässerungskonzept die anteilig anfallenden Kosten übernimmt.
Der Gemeinderat gab zum vorgeschlagenen Entwässerungskonzept des Staatlichen Bauamtes sein Einverständnis für den Umbau des RRB Schafhof-West. Die notwendigen Arbeiten sollen vom Staatlichen Bauamt mitgemacht werden. Mit dem Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt bzw. Autobahndirektion) sind dann entsprechende Gestattungsverträge für das RRB Schafhof-West sowie der Verlegung der Entwässerungsleitungen unter der B85 und A6 zu schließen. Das Gelände des RRB Schafhof-West wird im Anschluss an die Gemeinde als Grundstückseigentümerin zu einem noch festzusetzendem Betrag übertragen, so die Beschlussfassung.
Ausbau der Kreuzung B85/A6
Baudirektor Stefan Noll informierte den Gemeinderat zusätzlich über den Ausbau der Kreuzung der Bundesstraße B 85 mit BAB A6. Die Hintergründe sind die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit einem vierstreifigen Ausbau der B85 zwischen der A6 (AS Amberg Ost) und der A93 (AS Schwandorf-Nord), die bereits als Bestandteile des Bundesverkehrswegeplanes 2030 enthalten sind. Als weitere Gründe nannte der Baudirektor die Unfallhäufigkeit an der Kreuzung B85/A6 und den Lückenschluss zwischen den angrenzenden, bereits fertiggestellten Ausbauabschnitten (AS23 - Pittersberg) und der A6.
Mit einbezogen wird dann auch der Lückenschluss im Radwegenetz. „Um eine sinnvolle, verkehrsgerechte und -sichere Aufteilung der Spurübergänge zu erzielen, muss neben der Anschlussstelle A6/B85 auch der Knotenpunkt der B85 mit der Staatsstraße 2151 in die Ausbauplanung mit eingezogen werden“, sagte Noll.
Der Umfang umfasst den zweibahnigen Ausbau der B85 auf rund 1,7 Kilometer Länge und 800 Meter Übergangsstrecke, den Um- und Neubau der Autobahnanschlussrampen einschließlich zwei Verteilerfahrbahnen längs der A6, den Radweg parallel zur B 85 mit Querung der A6, Kreuzungsbauwerke an den Knotenpunkten B85/A6 und B85/St2151 sowie die Verbesserung der Entwässerungssituation und ein Lärmschutz für Schafhof. Die werktägliche Verkehrsbelastung auf der B85 liegt zwischen 14 000 bis 16 000 Kraftfahrzeuge pro Tag und bis zu 2800 Lkw.
Ausgleichsflächen müssen sein
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Umsetzung der Ausgleichsflächen für das Industriegebiet Schafhof-Ost. Landschaftsarchitekt Manfred Neidl sagte, dass der Bebauungsplan Schafhof-Ost bereits seit 2015 rechtswirksam ist und die Umsetzung der im Bebauungsplan festgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen bisher noch nicht erfüllt wurde.
Der Gemeinderat beschloss die Ausgleichsflächenforderung für die gesamte Fläche des Industriegebietes Schafhof-Ost umzusetzen, obwohl derzeit die Teilfläche für den Bauabschnitt II noch nicht im Eigentum der Gemeinde steht und auch noch nicht gerodet ist. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Ausgleichsflächen für das gesamte Industriegebiet Schafthof Ost liegen bei geschätzten 625 000 Euro, hörte man in der Sitzung. Das Ingenieurbüro Neidl wurde einstimmig beauftragt, die Ausschreibung vorzunehmen.
Keine Einstimmigkeit des Gemeinderates gab es allerdings für den Bauantrag einer Geländeauffüllung der Popp-Besitzverwaltung im Gewerbegebiet Schafhof Süd am Schafhofer Weg. Zwei Gemeinderatsmitglieder versagten ihre Zustimmung. Eine Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren kann auf Grund eines gültigen Bebauungsplanes nicht erteilt werden, eine isolierte Befreiung wird ebenfalls versagt.
Der Gemeinderat beschließt auch in der Gemarkung von Pittersberg den alten Arlinger Weg und Niederarlinger Weg zu entwidmen, da sie nicht mehr genutzt werden.
Neues Wohnbaugebiet in Ebermannsdorf
Wie Bürgermeister Erich Meidinger informierte, hat die Gemeinde am Barbarafeld Bauland erwerben können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist derzeit in Arbeit. Auf Anfrage von Gemeinderat Michael Götz sagte der Bürgermeister, dass Fundtiere aus der Gemeinde nach wie vor ins Tierheim nach Schwandorf auf Grund eines Vertrages gebracht werden können. Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den Bericht über die überörtliche Prüfung der Kasse und der Jahresrechnungen 2014 bis 2018 der Gemeinde.
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