Der Gemeinderat Ebermannsdorf hat über die Festlegung der Platzbezeichnung im Gebiet „Neue Mitte“ abgestimmt. Mit 8:7 Stimmen entschied sich das Gremium für den Namen „Rathausplatz“ als künftige Bezeichnung. Im Gespräch waren auch die Namen „Am Dorfplatz“, „Ebermannsdorfer Platz“ und „Marktplatz“ gewesen.
Für die Beantragung des geförderten Glasfaseranschlusses für das künftige Rathaus und anderer Versorgungsleitungen ist die Angabe von Straße und Hausnummer erforderlich. Deshalb war es jetzt schon notwendig, für das Grundstück Rathaus/Kindergarten eine Adresse festzulegen. Weitere notwendige werdende Straßennamen wurden noch nicht vergeben.
Viel diskutiert wurden von beiden Seiten der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen der Antrag der CSL, FW und SPD Fraktion zur gemeindlichen Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern in allen Ortsteilen der Gemeinde Ebermannsdorf. Ihr Fraktionssprecher und Zweiter Bürgermeister Johann Vornlocher informierte den Gemeinderat über die angedachte Förderkulisse von privaten PV-Dachanlagen und Speichersystemen im Gemeindegebiet von Ebermannsdorf.
Gebrauchte oder Selbstbauanlagen sollen nicht in die Förderung aufgenommen werden, hieß es in der Sitzung. Das gemeindliche Förderprogramm soll vorbehaltlich der jährlichen Haushaltslagen für vorerst drei Jahre mit einem jährlichen Fördervolumen von 40 000 Euro aufgelegt werden. Die Vergabe der Fördermittel soll nach dem Erlass der Förderrichtlinien durch den Gemeinderat nach der Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge erfolgen. Für die Förderhöhe werden je Dachanlage sollen 150 Euro pro KwPeak-Leistung bzw. Kwh-Speicherfähigkeit, maximal 1200 Euro je PV-Anlage in Aussicht gestellt, zitierte Johann Vorlocher aus seiner Präsentation. Die Förderhöhe bei Neuanlagen oder Nachrüstung von Speichersystemen (Batteriespeicher) beträgt maximal 0,8 Kwh Batteriespeicherkapazität pro KwP-Leistung der PV-Anlage wird auf 100 Euro je Kwh, maximal 500 Euro festgelegt.
Der gemeindliche Zuschuss soll zusätzlich zu anderen staatlichen Zuschüssen und Förderprogrammen, wobei die Gesamtförderquote 90 Prozent nicht übersteigen darf. Der Antrag für die Investitionsmaßnahme muss vor Baubeginn mit Vorlage von Planunterlagen, Ausführungsbeschreibung und Kostenberechnung der Gemeinde zur Genehmigung der Förderung vorgelegt werden. Die Auszahlung der gemeindlichen Förderung erfolgt nach Vorlage der Schlussrechnung sowie dem Funktionsnachweis und des Inbetriebnahme-Nachweises der Fachfirma.
Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich dem Antrag zu. Die noch während der Sitzung eingebrachten Vorschläge werden bis zu nächsten Sitzung in die Ebermannsdorfer Photovoltaik-Förderrichtlinie mit aufgenommen. Gemeinderat Günther Denk von der CSU-Fraktion regte zudem an, für die Gemeinde ein umfassendes Energie- und Umweltkonzept als Grundwerk zu erstellen. Ein Antrag wird zur nächsten Gemeinderatssitzung gestellt.
Beschlossen wurde auch eine neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter. Der Hintergrund ist die Entscheidung des Bayerischen Landtages über die Anpassung des Winterdienstes und der Straßenreinigung im Allgemeinen. Einige spezielle Passagen über Örtlichkeiten wurden noch in die Ebermannsdorfer Verordnung mit aufgenommen. Nachzulesen ist der Neubeschluss über die Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter auf der Homepage der Gemeinde Ebermannsdorf.
Der Tagesordnungspunkt zu „Emmas Tag- und Nachtmarkt“ wird voraussichtlich in der Sitzung am Montag, 19. April, nachgeholt. Hier handelt es sich um einen Dienstleister, der gängige Lebensmittel, Drogerieartikel, Backwaren lokaler Anbieter, Fleisch- und Wurstwaren sowie Obst und Gemüse sowie ein Getränkesortiment in einem 24-Stunden-Verkauf im Sortiment hat.
Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Ebermannsdorf gab es drei Gegenstimmen. Abgewichen wird hier speziell vom Dachtyp, der Dachneigung und der Anzahl der geforderten Stellplätze. Eine Garage steht auf Gemeindegrund von Kümmersbruck. Abgewichen wird auch vom Mindestabstand vor Garagen und die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl. Einstimmig genehmigt wurde hingegen die Errichtung einer Schleppgaube in Pittersberg und Planung für die Sanierung eines Einfamilienwohnhauses mit einem Teilausbau des Dachgeschosses in Ebermannsdorf.
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