(bö) Vor diesem Termin (Mittwoch, 4. Juli) machen die Bürgermeister von Auerbach, Burglengenfeld, Edelsfeld, Freihung, Hohenburg, Kallmünz, Kastl, Kirchenthumbach, Königstein, Schmidmühlen und Weiherhammer zum wiederholten Mal auf ihr Problem aufmerksam. Diesmal eben in Briefen an elf Abgeordnete. Die elf betroffenen Bürgermeister haben sich in einer Initiative gegen die Ungleichbehandlung Oberpfälzer Truppenübungsplatz-Anrainerkommunen zusammengeschlossen.
Sie fordern in ihren Eingaben an den Landtag gleichwertige Lebensverhältnisse. Insbesondere verlangen sie Aufklärung und Aufarbeitung der ministeriellen Behördenfehler, die sie als Grund dafür sehen, dass nicht alle Anrainergemeinden Ausgleichszahlungen bekommen. Diese Ungleichbehandlung sei darauf zurückzuführen, dass die Ministerialverwaltung die Rechtslage der kommunalen Gebietszugehörigkeit der Übungsplatzgebiete nicht geprüft hat.
Gewinner und Verlierer
Mit Sorge sehen es die Bürgermeister, dass sich deshalb die Anrainer in Gewinner- und Verlierergemeinden spalten. Das widerspreche der im Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung geforderten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Gar nicht einzusehen sei in diesem Zusammenhang, dass im Allgäu als Ersatz für die Skischaukel am Riedberger Horn für zwei Gemeinden 20 Millionen Euro da sind, für den Ausgleich der Steuermindereinnahmen in den Oberpfälzer Anrainergemeinden das Geld aber fehle. Und der politische Wille.
Die Behördenfehler und die fehlende Aufklärung über die kommunale Gebietszuordnung der militärischen Sperrgebiete hätten die Abgeordneten daran gehindert, 1981 im Landtag eine Neuordnung auf den Militärgebieten zu veranlassen. Diese hätte nach Auffassung der betroffenen Bürgermeister eine faire Ausgleichsregelung für alle Anrainer nach der Gemeindeordnung sichergestellt.
Die Anliegerkommunen nehmen für sich in Anspruch, dass ihre Probleme jeden Bayern angehen; denn jeder einzelne Bürger, der hier in Frieden und Freiheit leben könne, profitiere davon, dass die Anrainergemeinden die Belastungen und Standortnachteile auf sich nehmen, die von Nato-Truppenübungsplätzen ausgehen - von der Teilung der Gemeinderegionen bis zum Schießlärm. Es sei daher ein Gebot der Solidarität, den Anrainern diese Belastungen auszugleichen, statt sie weiterhin stiefmütterlich zu behandeln.
Keiner übernimmt Verantwortung
Vollkommen unverständlich sei es, dass für das Behördenversagen bisher niemand die Verantwortung übernommen hat. Nach Auffassung der Gemeindevertreter muss der oberste Dienstherr dafür gerade stehen. In dem Schreiben wird abschließend betont, dass die örtlichen Abgeordneten in den vier Anrainer-Landkreisen Amberg-Sulzbach, Neustadt/Waldnaab, Neumarkt, Schwandorf und Regensburg gefragt seien, für die Petitionsziele einzutreten.
Hintergrund
Seit 1992 gewährt der Bund nach dem Grundgesetz (Artikel 106, Absatz 8) vier von 17 Anrainergemeinden Ausgleichsleistungen. Beispielsweise erhalten so im Bereich des Nato-Truppenübungsplatzes Hohenfels die Stadt Velburg und der Markt Hohenfels jährlich zusammen rund 170 000 Euro. Im Bereich von Grafenwöhr sind die Nutznießer die Städte Grafenwöhr und Eschenbach.
Aufgrund der Ahnungslosigkeit über die Rechtslage der kommunalen Gebietsordnung der Truppenübungsplätze hatten die Abgeordneten keine Kenntnis, dass nur vier Anrainer Anspruch auf Ausgleichszahlungen des Bundes haben.
Die 13 anderen Anlieger gehen entgegen des Landtagswillens leer aus: So sehen es die betroffenen Bürgermeister. Die Abgeordneten hätten 1981 nämlich gewollt, dass alle Anrainer von solchen Ausgleichsleistungen profitieren.













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