Eschenbach
24.10.2019 - 16:45 Uhr

Nach Angriff auf Polizisten in Eschenbach: Schnellverfahren gegen Täter

Es könnte nun alles ziemlich schnell gehen für den 35-Jährigen, der in Eschenbach zwei Polizisten verletzte. Denn der Fall wird als priorisiertes Verfahren behandelt. Dadurch sollen Einsatzkräfte geschützt werden.

Symbolbild Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Symbolbild

Bereits in wenigen Wochen könnte ein 35-jähriger Eschenbacher vor Gericht stehen, obwohl er erst am Sonntag, 20. Oktober, festgenommen wurde. Grund dafür ist die Einleitung eines priorisierten Verfahrens. "Dieses wird eingeleitet, wenn es beispielsweise um Straftaten gegen Polizeibeamte oder Rettungskräfte geht, damit diese schneller geahndet werden", erklärt Oberstaatsanwalt Bernhard Voit von der Weidener Staatsanwaltschaft.

Im konkreten Fall in Eschenbach haben Polizeibeamte in der Wohnung des 35-Jährigen eine Marihuana-Plantage, Utensilien für den Konsum von Rauschgift und selbstgebaute Schusswaffenteile entdeckt. Laut Polizeibericht wollten die Beamten den Mann in der Wohnung seiner Mutter festnehmen, woraufhin er die Polizisten attackierte. Mit Tritten verletzte der einen Polizisten schwer und einen weiteren leicht. Er bekam Anzeigen wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Bedrohung, Trunkenheit im Verkehr, Vergehen nach dem Waffengesetz sowie des Anbaus und illegalen Handels mit Betäubungsmitteln. Der Mann befindet sich zurzeit in einer Justizvollzugsanstalt.

Eschenbach23.10.2019

Der Angriff gegen die Polizeibeamten rechtfertigt nun ein priorisiertes Verfahren. Dadurch wird der Fall beschleunigt behandelt. "Ein solches Verfahren wird nach Absprache zwischen der zuständigen Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die Polizei bearbeitet den Fall dann innerhalb von drei Wochen", erklärt er und fügt an: "Dafür wird ein Beamter aus dem Schichtdienst genommen, wodurch das Verfahren schon erheblich beschleunigt wird."

Das Konzept zur priorisierten Fallbearbeitung wurde im Oktober 2018 von Bayerns damaligem Justizminister Winfried Bausback zusammen mit Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt und Polizeipräsident Gerold Mahlmeister vorgestellt. Die Verfahrensabläufe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften sollen dadurch effektiver werden. Das Konzept trägt dazu bei, dass Angriffe auf Angehörige von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei sowie Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte möglichst rasch und konsequent nach dem Ereignis juristisch geahndet werden und dadurch eine abschreckende Wirkung erzeugt wird.

Die Statistik zu Angriffen auf Polizeibeamte in der Oberpfalz ist auch ein Grund, warum das Konzept eingeführt wurde. So stiegen die Fälle der "physischen, aber auch psychischen Gewalt gegen Einsatzkräfte" von 539 im Jahr 2014 auf 647 im Jahr 2018. In ganz Bayern beläuft sich die Zahl auf inzwischen 7689 Fälle (2018).

- Bild: gld
-

Konkrete Zahlen, wie oft das Konzept in der Oberpfalz bereits angewandt wurde, gibt es noch nicht, teilt das Polizeipräsidium Oberpfalz mit. Es handle sich um ein Pilotprojekt, dessen Probebetrieb noch nicht abgeschlossen sei. Oberstaatsanwalt Voit hat schon ein paar Erfahrungen mit dem Konzept gesammelt: "Bisher hatten wir in Weiden vier solcher priorisierten Verfahren. Ich halte das für ein sinnvolles Konzept. Polizeibeamte und Rettungskräfte halten für uns den Kopf hin. Die müssen wir schützen", sagt Voit.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.