Erneut hatte der Stadtrat Günter Lenk zu Gast. Der Architekt hatte das Gremium bereits im September 2020 eingehend über den beklagenswerten Zustand des städtischen Gebäudes informiert. Die Bauzeit des ehemaligen Schullandheimes geht zurück in die Jahre 1955 und 1956. Die erste Belegung des Heimes erfolgte im Juli 1956. Eine schottische Schulklasse stattete der damaligen Privaten Realschule (heute Gymnasium) einen Besuch ab. Nach dem spektakulären Erwerb des Gebäudes durch die Stadt Eschenbach im Dezember 1979 erfolgte am 26. April 1984 die offizielle Einweihung als „Camping- und Freizeitanklage Rußweiher“.
Die aufwendigen Umbauarbeiten, einschließlich Einbau der Kegelbahn, beliefen sich auf 5,4 Millionen Mark. Vier Millionen Mark betrugen die Zuschüsse und zinsgünstigen Darlehen. Dies entsprach einem respektablen, überdurchschnittlichen Deckungsgrad von 73 Prozent. In der Aula der Markus-Gottwalt-Schule stellte Lenk nun Kommunalpolitikern und Zuhörern einen Investitionsplan und Maßnahmenkatalog mit Kostenschätzung vor, der Aufwendungen von 1,669 Millionen Euro beinhaltet. Die Förderquote bezifferte er mit maximal 60 Prozent. Er räumte ein, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilt werden können.
Für seinen Vortrag mit einer Fülle von Detailinformationen gab Bürgermeister Marcus Gradl ganz offiziell „den Ring frei“. Mit der Ankündigung, „das Dach soll im Herbst erneuert werden, damit in der Sommerzeit der Außenbereich für die Gäste genutzt werden kann“, begann Lenk seinen „Rundgang“ durch das Gebäude, begleitet von steten Bild- und Textprojektionen. Die bis zum Herbst hinausgeschobenen Arbeiten begründete er damit, dass das erforderliche Gerüst aus Sicherheitsgründen allseitig stehen muss. Da in einem Arbeitsgang die Arbeiten an der Wanddämmung der Balkonseite vorzunehmen sind, sei ein extra Gerüst auf den Balkonen erforderlich. „In der Sommerzeit soll der Außenbereich für Gäste genutzt werden können“, lautete seine Vorgabe.
Gesundheitsschädlich und gefährlich
Als sinnvollste und sicherste Lösung für die Dachsanierung bezeichnete der Architekt eine Aufdachdämmung mit Dämmung der Dachraumwände-Ost. Zuvor gelte es, die bisher lose Dämmung zu entfernen, die losen Kabel der Elektrik zu ertüchtigen und den Dachraum eventuell begehbar zu machen. Dazu sein Urteil: „Die Kabelführung im Dachraum gleicht einem Chaos, verursacht durch die fast unmöglichen Arbeitsbedingungen. Ob hier eine Durchsturzgefahr besteht, ist noch zu klären.“ Die Reste der Mineralfaserdämmung stufte er als gesundheitsschädlich ein. Sie müssen unter Auflagen abgesaugt werden. Für Stirnrunzeln bei den Zuhörern sorgte auch sein Hinweis: „Der Dachraum kann derzeit nur von Süden durch eine Luke über dem Balkon des Zimmers 10 erreicht werden. Dieser Zugang ist auch sicherheitstechnisch so nicht mehr möglich.“ Erforderlich hielt er einen Zugang über eine Einschubtreppe. Wegen der Dachausrichtung hatte er Klärungsbedarf mit einem Experten zur Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Des Weiteren sollte ein Statiker deren Zusatzbelastung beurteilen.
Als sinnvoll erachtete es Lenk, die aus der Gründerzeit des Gebäudes stammenden Fenster der Rückseite zu ersetzen. Neue Fensterläden und den Fassadenanstrich seien auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Außer dem dominanten Pultdachgiebel könnten alle Flächen ohne beziehungsweise mit einem Rollgerüst bedient werden. Zurückgestellt werden könnten auch Umbauten im Innenbereich mit Schaffung von Barrierefreiheit. Die Kosten für die derzeit dringlichsten Arbeiten wie Dach-, Wand- und Fenstersanierung, Dachraum entrümpeln und Neuordnung der Elektroinstallation im Dachraum bezifferte er ohne Baunebenkosten mit rund 477 000 Euro.
Einiger Raum für Verbesserungen
Im zweiten Teil seiner Fachinformationen räumte der Architekt ein, weitere Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten auch mit dem neuen Pächter besprochen zu haben. Rasen anstelle von gepflasterten Wegeflächen bei der Terrasse würde die Möglichkeit dazu schaffen, ein Zelt für Feierlichkeiten aufzustellen. Lenk empfahl Loungemöbel oder Biertische oberhalb des Golfplatzes, um die Sitzplätze beim Terrassenaußenbetrieb nicht durch Gäste der Golfanlage zu blockieren. Als kostenintensiv (369 000 Euro) wertete er den Umbau des jetzigen Camper-Sanitärbereichs zu Appartements/Ferienwohnungen mit barrierefreien Sanitäranlagen. Mit der Notwendigkeit eines externen Sanitärgebäudes für den angrenzenden Campingplatz hatte Lenk das Gremium bereits 2020 vertraut gemacht. So sei es für Gäste auf der Hotelterrasse wenig erfreulich, wenn Camper mit ihren Fäkalienbehältern ihre Tische passieren. Er zeigte ein Grundrissbeispiel für ein Sanitärgebäude neben dem Campingplatz, das Kosten von 357 000 Euro verursacht.
In seinem Vortrag befasste sich Lenk noch mit einer neuen Heizanlage, Barrierefreiheit für die Toilette zum Restaurant, Malerarbeiten nach Wasserschäden, Erneuerung von Holzteilen am Balkon, neuer Leuchtreklame, neuem Pflaster im Außenbewirtschaftungsbereich, Verbesserung der Elektroinstallation und Sanierung der WC-Anlagen für Restaurantgäste. Einschließlich der Baunebenkosten (250 000 Euro) kam er mit seiner Kostenschätzung auf den stolzen Betrag von knapp 1,7 Millionen Euro. Zu dessen „Entschärfung“ stellte er eine Förderübersicht der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ vor und erklärte: „Die Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach der BEG und anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.“
„Die Tragweite einer Sanierung ist erkennbar“, resümierte Bürgermeister Markus Gradl. Bei der Dauer der Maßnahmen, nach der Franz Fuchs fragte, hielt Kämmerer Karl Stopfer drei bis vier Jahre für möglich. Klaus Lehl sprach sich für die „Verteilung des Gesamtkonzepts“ auf mehrere Jahre aus und plädierte für konkrete Bauabschnitte. Lenk sprach sich für „Dach und Fassade in einem Ritt“ aus. Mit Blick auf die Gesamtkosten war es der Wunsch von Thomas Riedl, dass die nächsten 25 Jahre keine weiteren Maßnahmen anstehen. Entgegen der Ankündigung in der Tagesordnung fasste das Gremium keinen Beschluss zum weiteren Vorgehen. Dazu kündigte Bürgermeister Gradl eine Sondersitzung an.















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