Möwen am Rußweiher: Geflügelpest im Landkreis Neustadt/WN ausgebrochen

Eschenbach
19.05.2023 - 10:01 Uhr

Bei kranken oder bereits toten Möwen am Rußweiher haben Experten den Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. Welche Regeln nun gelten und worauf insbesondere Tierhalter achten müssen.

Der Landkreis Neustadt/WN ist nun amtlich nachgewiesenes Gebiet für Geflügelpest. Möwen am Rußweiher sind Träger des Virus.

Im Landkreis Neustadt/WN sind Fälle der Geflügelpest nachgewiesen. Das teilte das Landratsamt in einem Schreiben mit. Demnach seien um den Rußweiher in den vergangenen Tagen mehrere kranke oder tote Möwen gefunden worden. Bei allen hätten Experten am Mittwoch das für die Geflügelpest ausschlaggebende Virus (Aviäres Influenzavirus Typ H5N1) festgestellt. "Der Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest ist im Landkreis Neustadt an der Waldnaab" sei damit amtlich, heißt es in dem Schreiben.

Eine Gefahr der Ansteckung des Menschen mit dem Virus sei bislang nicht bekannt. Die Viren gelten aber als potenziell übertragbar zwischen Mensch und Tier. Dafür wäre jedoch "mindestens der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel oder dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich", erklärt das Landratsamt.

Wesentlich gefährlicher sei die mögliche Virusverschleppung mit Kleidung und Schuhen, wenn Naturfreunde in kontaminierten Uferzonen spazieren gehen oder Kontakt mit verendeten Wildvögeln haben oder sie sogar mitnehmen, um sie zum Tierarzt zu bringen. Ein Schutz der Hausgeflügelbestände sei deshalb umso wichtiger.

Das Landratsamt rät deshalb:

  • Tierkörper von verendeten Wildvögeln nicht berühren, Hunde fernhalten
  • Meldung von toten Wildvögeln an das Veterinäramt NEW, 09602-79 7010 oder
    veterinaere[at]neustadt[dot]de mit möglichst genauer Ortsangabe (z.B. über Handy-App).
    Singvögel müssen nicht gemeldet werden.
  • Auf keinen Fall erkrankte Vögel mitnehmen. Eine Behandlung der Geflügelpest ist nicht möglich.

Was Geflügelhalter beachten sollten:

  • Wenn noch nicht geschehen: Meldung der Geflügelhaltung an das Veterinäramt
  • Es sollten Vorkehrungen für eine möglicherweise notwendige Aufstallungspflicht
    getroffen werden.
  • Die wichtigsten Maßnahmen sind Futter und Wasser nicht im Freien anzubieten, um
    Wildvögel nicht anzulocken, sowie ein Betretungsverbot für nicht
    Betriebsangehörige.
  • Ungewöhnlich hohe tägliche Ausfälle oder starker Leistungsrückgang sind unverzüglich durch einen Tierarzt abzuklären. Eventuell nötige Laborkosten werden vom
    Staat übernommen.
  • Weitere Informationen dazu im Amtsblatt zur Geflügelpest vom November 2022
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Eschenbach19.05.2023
 
 

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