Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung Oberpfalz Mitte aus Ursensollen hatten beobachtet, dass manchen Autofahrern die Gehsteigbenutzung nicht zum Aus- oder Einsteigen oder zum Be- oder Entladen, sondern zum Einkaufen in nahen Geschäften diente. Damit war der Tatbestand des Parkens erfüllt. Die Folge waren jeweils ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
In der jüngsten Sitzung des Stadtrats berichtete Elisabeth Gottsche von viel Ärger und Gesprächsbedarf bei den Betroffenen und wünschte sich ein sensibleres Verhalten der Verkehrsüberwacher. Sie sprach auch das Problem der Dauerparker an, in der Regel Arbeitnehmer aus dem näheren Umkreis, die die Zweistundenregelung durch Nachstellen der Parkscheibe umgehen.
Bürgermeister Marcus Gradl rechtfertigte das Vorgehen der Verkehrsüberwacher und verwies auf konkrete gesetzliche Vorgaben. Kritisch äußerte er sich zum Verhalten der Dauerparker und erinnerte daran, dass die Zweistundenregelung auf Wunsch der innerstädtischen Geschäftsinhaber eingeführt worden sei.















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