Wenn bei einer Kommune das Haushaltsjahr abgeschlossen ist und für bestimmte Vorhaben bereitgestellte Mittel aus den unterschiedlichsten Gründen nicht benötigt wurden, verfallen diese Mittel oder aber es werden für das nächste Jahr Haushaltsausgabereste gebildet. Im vergangenen Jahr hatte der Marktrat beschlossen, am Atzmannsee eine Spiel- und Badelandschaft zu errichten. Der Zuschussantrag wurde bewilligt, der Bauantrag genehmigt. Doch dann gingen die Probleme los: Bei der ersten Ausschreibung wurde kein Angebot abgegeben, bei der zweiten Angebotsabgabe waren die Preise „jenseits von Gut und Böse“ und lagen wie auch bei der erneuten dritten Ausschreibung erheblich über Kostensätzen.
Damit der Marktgemeinderat eine weitere Ausschreibung beauftragen und letztlich auch den Auftrag erteilen kann, müssen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Im Jahr 2020 waren 400.000 Euro für die Errichtung der Spiel- und Badelandschaft eingeplant gewesen, ausgegeben wurden aber nur 43.303 Euro. Kämmerer Roland Helm empfahl deshalb dem Gremium, den nicht benötigten Betrag von 356.696 Euro als „Haushaltsausgabenrest“ in das Haushaltsjahr 2021 zu übernehmen. Diesem Vorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu, so dass es möglich wird, die Errichtung der Spiel- und Badelandschaft erneut in Angriff zu nehmen.
Klärschlammentsorgung wird zum Problem
Am Ende des Haushaltsjahres muss der Marktrat auch die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen. Das sind die Hausgaben an den unterschiedlichen Haushaltsstellen, die den Ansatz des Haushaltsplanes um mehr als 2500 Euro überschreiten. Bei der Betrachtung und anschließenden Beschlussfassung werden die Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt getrennt gewürdigt. Kämmerer Roland Helm stellte in Übereinstimmung mit Bürgermeister Reiner Gäbl den Fraktionen frei, sich zur vorliegenden Auflistung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu äußern. Davon machte ausschließlich Georg Zierer (SPD) Gebrauch.
Zierer nahm die Erhöhung der Ausgaben für die Klärschlammentsorgung um 9225 Euro auf letztlich 29.995 Euro zum Anlass „an die große Politik“ zu appellieren, Wege für eine Beseitigung des Klärschlammes aufzuzeigen. „Es wird immer schwieriger, dass wir unsern Klärschlamm losbringen“, meinte Zierer. Die Entsorgung des Klärschlammes koste „Unmengen von Geld“, die Abnehmer für den Klärschlamm werden laut Zierer auch immer weniger. Einstimmig genehmigte der Marktgemeinderat die außer- und Überplanmäßigen Ausgaben von 93.506 Euro im Verwaltungs- und 106.779 Euro im Vermögenshaushalt.
Befreiung vom Bebauungsplan
Zu den vorliegenden Bauanträgen erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Das war zum ein Neubau einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Flurnummer 904/33 Gemarkung Eslarn. Wegen mehrerer Abweichungen vom Bebauungsplan „Am Schellenbach“ hinsichtlich Bauart des Gebäude, Lage auf dem Grundstück, der Länge der zulässigen Bebauung an der seitlichen Grundstücksgrenze und dem Stauraum zwischen Garage/Carport zur Grundstücksgrenze erteilte das Gremium die notwendigen Befreiungen. Die Verwaltung des Marktes hatte dazu ausgeführt, dass die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind und auch nachbarliche Interessen nicht verletzt werden.
Ebenso einstimmig erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Meierhöfer GbR für die Umnutzung des bestehenden Wohnhauses und Aufteilung in vier Ferienwohnungen. Dazu hatte die Verwaltung erklärt, dass das Vorhaben im Außenbereich liegt. Die Staatsgrenze ist etwa 22 Meter, der Wald rund 50 Meter entfernt. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.
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