Eslarn
28.01.2025 - 13:40 Uhr

Kläranlage Eslarn: Interessensgemeinschaft sammelt Unterschriften für Bürgerbegehren

Der Neubau der Eslarner Kläranlage kostet Millionen. Die Bürger sind über Beiträge an den Kosten beteiligt. Über die Höhe wird jedoch gestritten. Die IG "ProEslarn" will ein Bürgerbegehren. Die Unterschriften dafür hat sie bereits.

Die Unterschriften für das Bürgerbegehren übergeben Josef Bauriedl (von links) und Norbert Karl im Rathaus an Geschäftsleiter Georg Würfl. Bild: gz
Die Unterschriften für das Bürgerbegehren übergeben Josef Bauriedl (von links) und Norbert Karl im Rathaus an Geschäftsleiter Georg Würfl.

In den vergangenen Tagen waren Vertreter der Interessensgemeinschaft (IG) "ProEslarn" in Eslarn von Haus zu Haus unterwegs und sammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren wegen einer möglichen prozentualen Kostenaufteilung für den Neubau und die Sanierung der Kläranlage. Innerhalb von vier Tagen haben insgesamt 373 Bürger unterschrieben. "Damit haben wir die geforderte Anzahl von mindestens 236 für ein Bürgerbegehren deutlich überschritten", stellten die IG-Sprecher Josef Bauriedl, Ludwig Bauriedl und Norbert Karl fest.

Ein Bürgerbegehren ist auf kommunaler Ebene ein Instrument der direkten Demokratie und muss in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern mindestens von 10 Prozent beantragt werden. Nach der Unterschriftenaktion war eines klar: Die Mindestanzahl an gültigen Unterschriften als Voraussetzung für die Zulassung eines Bürgerbegehrens nach Artikel 18a der bayerischen Gemeindeordnung lag damit vor.

Anlass für die Unterschriftenaktion ist der Neubau und die Sanierung der Kläranlage für rund 8 Millionen Euro und die beabsichtigte prozentuale Kostenaufteilung von über 90 Prozent über Beiträge. "Aufgrund des verspäteten Neubaus der Kläranlage und der momentan hohen Baukosten kommen auf die Eslarner Bürgerinnen und Bürger hohe Zahlungen hinzu", sagen die Mitglieder von "ProEslarn". Zudem wäre laut der IG die vorgeschlagene Aufteilung von 50:50 Prozent über Verbesserungsbeiträge und Gebühren ein gerechterer Abrechnungmodus.

Am Montag übergaben Josef Bauriedl und Norbert Karl im Rathaus die gesammelten Unterschriften an Geschäftsleiter Georg Würfl. Bürgermeister Reiner Gäbl ließ sich entschuldigen. Jetzt liegt die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens und der Änderung des Satzungsrechtes in den Händen des Gemeinderates. Die nächste Marktratssitzung findet laut Würfl am Dienstag, 4. Februar, statt.

Ist ein Bürgerbegehren zulässig, findet über die Fragestellung ein Bürgerentscheid statt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme mehrheitlich selbst. Die Interessengemeinschaft "ProEslarn" schlägt bei einem möglichen Bürgerentscheid folgende Fragestellung vor: "Sind Sie dafür, dass die umlagefähigen Kosten für den Neubau der Kläranlage der Gemeinde Eslarn zu 50 Prozent über Verbesserungsbeiträge und zu 50 Prozent über zukünftige Gebühren finanziert werden und das Satzungsrecht der Gemeinde Eslarn entsprechend geändert werden soll?"

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