Der Erhalt von ökologisch wertvollen Streuobstwiesen soll künftig besser gefördert werden. Das beschloss der Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag. Zum einen wird der Höchstfördersatz für Anlage, Pflege und Entwicklung der Wiesen auf 90 Prozent erhöht, zum anderen steigt die Förderung im Vertragsnaturschutz von acht auf zwölf Euro je Baum. Die Beschlüsse bedürfen noch der Genehmigung durch die EU-Kommission. Nach Einschätzung von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ist diese jedoch nur Formsache.
Aufstockung der Gelder
Mit der Aufstockung der Fördergelder reagiert die Staatsregierung auf das erfolgreiche Volksbegehren "Rettet die Bienen", in dessen Folge extensiv genutzte Streuobstwiesen aus hochstämmigen Bäumen mit mehr als 2500 Quadratmetern seit Mitte 2019 grundsätzlich zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen. Obstbauern sahen damit Nutzungseinschränkungen verbunden und befürchteten Mindereinnahmen. Die nun von der Staatsregierung erlassene Nutzungsverordnung soll nun für Eigentümer und Behörden Klarheit schaffen, die zusätzliche Förderung den Pflegemehraufwand ausgleichen.
Heftige Kritik an der neuen Verordnung kommt allerdings vom Landesbund für Vogelschutz (LBV). Sie entzündet sich an den konkreten Vorgaben für schutzwürdige Streuobstwiesen. Als Biotop geschützt sind demnach nur extensiv genutzte Obstbaumbestände, auf denen pro Hektar nicht mehr 100 Bäume stehen. Zudem muss es sich um ältere Bestände handeln, bei denen mehr als die Hälfte der Bäume in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern hat und bei drei Vierteln der Bäume der Kronenansatz höher als 1,80 Meter liegt.
Kritik vom Vogelschutzbund
Mit diesen Vorgaben, die bisherige Förderrichtwerte sogar noch lockerten, werde die Zielsetzung des Volksbegehrens ausgehebelt, erklärte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. Untersuchungen des LBV in Ober-, Mittel- und Unterfranken hätten gezeigt, dass ein Großteil der bisher als Streuobstwiesen klassifizierten Bestände nach der neuen Verordnung nicht mehr als solche eingestuft würden. Der größte Teil der bayerischen Streuobstwiesen werde folglich keinen Schutzstatus bekommen. Der LBV werde deshalb gegen die Verordnung klagen. Protest kam auch von den Grünen. Die Staatsregierung trickse mit den Veränderungen bei der Kronenhöhe die Ziele Volksbegehrens "nach allen Regeln der Kunst" aus und missachte den Bürgerwillen, schimpfte Fraktionschef Ludwig Hartmann. Die Mindeststammhöhe von 1,80 Meter sei ein "K.o.-Kriterium" für den größten Teil der wertvollen Streuobstbestände in Bayern. Der Aderlass bei der Artenvielfalt gehe damit weiter.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.