Bei der Verkehrsschau am 3. November mit Polizeihauptkommissar Tobias Wirth stand der Wunsch eines Bürgers zur Debatte, den Verkehr in der nördlichen Anliegerstraße mit der Beschilderung „Anlieger frei“ einzuschränken. Diesem Wunsch stimmte der Vertreter der Polizeiinspektion Vohenstrauß nicht zu. Verkehrsteilnehmer betrachteten die südliche Anliegerstraße als Hauptverkehrsweg durch den Ortsteil. Eine Gewichtsbeschränkung auf der nördlichen Anliegerstraße auf 7,5 Tonnen würde auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge betreffen, die Fahrzeuge der Abfallentsorgung bräuchten eine Sondergenehmigung, erklärte Bürgermeisterin Marina Hirnet. Die Meinung im Gemeinderat war eindeutig: Die jetzigen Verhältnisse sollen nicht geändert werden. Einstimmig beschloss das Gremium, keine Gewichtsbeschränkungen für die Anliegerstraßen auszuweisen.
Als Folge der Verkehrsschau im April wurde in Neukirchen St. Christoph an der Gabelung in Richtung Kindergarten ein Geländer entfernt, das als Verkehrsbehinderung eingestuft worden war. Jetzt sprach sich ein Bürger für die Wiederherstellung des Geländers aus. Es sei eine Stütze bei Schnee- und Eisglätte, lautete die Begründung. Bei der Verkehrsschau im November hielt Wirth die Errichtung des Geländers nicht für sinnvoll. Es müsse in ausreichendem Abstand zur Straße errichtet werden, der Winterdienst würde den Schnee in den dortigen Bankettbereich räumen. Im Gemeinderat war die Einschätzung deutlich: Dem Wunsch des Bürgers wird nicht entsprochen. Begründet wurde dies zum einen mit den Kosten, zum anderen mit den Folgekosten, auch mit der daraus entstehenden Haftung durch die Kommune.
Kein Handlungsbedarf
Oswald Hammann (CSU) regte an, in Krautwinkel bei der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Neukirchen zu St. Christoph eine durchzogene weiße Fahrbahnmarkierung anzubringen. Hamman wies darauf hin, dass viele Verkehrsteilnehmer die Einhaltung der Fahrspur nicht beachten und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Mehrheitlich sah der Gemeinderat keinen Handlungsbedarf und lehnte den Antrag Hammans mit 8:3 Stimmen ab.
Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat einer Vielzahl von außer- und überplanmäßigen Ausgaben in diesem Haushaltsjahr zu. Bernhard Götz (BLG) geht auf die Verkehrsschau am 3. November ein und regt an, in Neudorf die Ergebnisse der derzeit vor Ort stehenden Geschwindigkeitsmessanlage abzuwarten, um dann nochmals zu prüfen, ob eventuell doch eine Tempo-30-Zone für diesen Ortsteil sinnvoll ist. Polizeihauptkommissar Wirth hatte bei dem Termin der Einführung der Tempo-30-Zone widersprochen.
Lehrer oft nicht anwesend
Achim Helgert (BLG) übte Kritik an der Bewältigung der Corona-Pandemie mit ihren Folgen an der Zottbachtalschule Pleystein. Vieles sei „unkoordiert“, die Lehrer seien oft nicht anwesend. Er sieht die Notwendigkeit, die Home-Schooling-Programme besser zu organisieren.
Im Baugebiet „Sandfeld“ sollen die künftigen neuen Wohnhäuser leicht zu finden sein. Ein geläufiger Name soll das erleichtern. Zur Debatte im Gemeinderat stand die Namensfindung für die westliche Anliegerstraße. Einem Neubau war im Baugenehmigungsverfahren die Anschrift „Schweizerhof“ mit der entsprechenden Ziffer zugeteilt worden. Das muss aber nach dem Beschluss des Gemeinderates geändert werden. Bürgermeisterin Hirnet erklärte, dass das betreffende bebaute Wohngrundstück „eigentlich“ dem Baugebiet „Sandfeld“ zugeordnet ist. Um den Eigentümern des Anwesens die Umstellung ihrer Daten bei Behörden und Versicherungen zu ersparen, sollte die westliche Anliegerstraße in „Schweizerhof“ umbenannt werden. Nach Diskussionen und mehreren eingebrachten Ideen für einen Straßennamen, entschied sich der Gemeinderat einstimmig der westlichen Anliegerstraße im Baugebiet „Sandfeld“ den Namen „Unteres Sandfeld“ zu geben.
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