Dem ehemaligen Stadtrat Josef Neubauer aus Gmünd bereitet die zunehmende Wolfpopulation um Grafenwöhr Sorge. Darum hatte er sich im Frühjahr schriftlich an die Stadt gewandt und berichtete über zunehmende Unruhe in den Jagdrevieren sowie mehrerer Wolfssichtungen. Nach seiner Meinung verliert das Raubtier die Scheu vor dem Menschen.
Er fordert von den Verantwortlichen von Bund, Land und Landkreis eine "sinnvolle Reduzierung der Wolfpopulation durch geeignete Entnahmemaßnahmen zu genehmigen". Dazu verlangt er eine Antwort, wer im Schadensfall durch einen Wolfsangriff auf einen Menschen haftet. Auf die Berichterstattung über sein Schreiben hat Neubauer viel Zustimmung erhalten: "Ich habe Anrufe von Menschen aus Friedenfels, Bärnau, Friedersreuth, Mantel und Kirchenthumbach erhalten. Alle haben gesagt: Neubauer, du hast Recht."
Bürgermeister Edgar Knobloch hatte diesen Brief an die Wildtiermanagerin Ronja Schlosser von der Regierung der Oberpfalz weitergeleitet. Nun hat Neubauer eine Antwort von Robert Thoma vom Sachgebiet Rechtsfragen Umwelt erhalten. Dieser verweist auf den strengen Schutzstatus des Wolfes und die einhergehenden europarechtlichen und nationalen Vorschriften. Auf seine Frage nach einer Regulierung und Entnahme auf ein sinnvolles Maß antwortet Thoma mit einem Hinweis auf den Paragraf 45 a des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser wurde 2019 eingeführt und bietet Möglichkeiten auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Wölfen.
Erleichterter Abschuss von Wölfen
Auf dieser Grundlage hat die Bayerische Staatsregierung nunmehr die Bayerische Wolfsverordnung erlassen. Darin sind Ausnahmen für die Vergrämung und die Entnahme von verhaltensauffälligen und schadensstiftenden Wölfen erleichtert. Ziel seien sowohl der Schutz des Menschen, als auch die Abwendung wirtschaftlicher Schäden. Die Naturschutzbehörde ist für den Vollzug verantwortlich.
Auf die zweite Frage zur Haftung im Schadensfall eines Menschen erklärt Thoma den Wolf als Wildtier. Diese gelten grundsätzlich als herrenlos, was eine Haftung ausschließt. "Es sind uns keine gesetzlichen Grundlagen bekannt, aus denen sich ein Haftungsanspruch für die von Ihnen dargestellte Situation herleiten lassen würde." Er verweist auf ein obergerichtliches Urteil in Schleswig-Holstein, dass das Land mangels entsprechenden Gesetzes nicht verpflichtet sei, die Anwesenheit von Wölfen zu verhindern.
Neubauer zeigt sich mit den Antworten unzufrieden und nennt sie eine umständliche Formulierung typisch juristischer Verschachtelungen. Gerade der Verweis auf europäische Schutznormen ärgert ihn, denn andere Länder würden diese nicht befolgen, sondern Wölfe entnehmen, behauptet er. Der Aussage, es gebe keine gesetzlichen Grundlagen für einen Haftungsanspruch widerspricht Neubauer. "Es gibt Entschädigungen für gerissene Nutztiere. Dieser Satz ist damit nicht richtig", befindet er.
Bund Naturschutz "verantwortungslos"
Der Bund Naturschutz hat nun eine Klage gegen die angesprochene Bayerische Wolfsverordnung eingereicht. Neubauer bemängelt, dass solche Interessensgruppen keinerlei Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Handlungen übernehmen. Was bei einem Wolfsangriff passiere, interessiere sie nicht. Josef Neubauer spricht sich aus diesem Grund für eine Haftung solcher Gruppen aus, sollte ein Wolf einen Mensch angreifen.
Neubauer erklärt seine Befürchtung genauer: "Der Wolf ist ein Raubtier. In die Enge getrieben oder wenn er seinen Vorteil erkennt, kann etwas passieren. Umso mehr Wölfe, umso wahrscheinlicher wird ein Vorfall."
Neubauer möchte klarstellen, dass er nicht per se gegen den Wolf ist: "Niemand will den Wolf ausrotten. Aber bei uns hat er keine natürlichen Feinde und kann sich am Truppenübungsplatz und dem Manteler Forst an einem reich gedeckten Teller ungestört vermehren." Er will eine Regulierung auf ein Maß, dass beispielsweise Landratsamt, Kommune, Jagdpächter und Landwirte gemeinsam mit Experten festlegen könnten.



















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