Hohenburg
28.10.2025 - 15:43 Uhr

Hohenburger Kommunalpolitiker: Ehre für besonderes Engagement

Drei langjährige Kommunalpolitiker aus Hohenburg wurden für ihr Engagement ausgezeichnet. Landrat Richard Reisinger überreichte die Dankurkunden im Auftrag des Innenministers.

Landrat Richard Reisinger (von links) händigte die Kommunale Dankurkunde an Georg Reis, Manfred Braun und Alois Siegert aus. Bürgermeister Florian Junkes gratulierte. Bild: Christine Hollederer, Landkreis Amberg-Sulzbach
Landrat Richard Reisinger (von links) händigte die Kommunale Dankurkunde an Georg Reis, Manfred Braun und Alois Siegert aus. Bürgermeister Florian Junkes gratulierte.

Für ihre Dienste und ihr Engagement wurden drei verdiente Kommunalpolitiker aus Hohenburg im Landratsamt Amberg-Sulzbach mit der Kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet. Landrat Richard Reisinger überreichte die Urkunden im Auftrag des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann an Georg Reis, Alois Siegert und Manfred Braun, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. "Diese Ehrung würdigt Ihr langjähriges Engagement in der Kommunalpolitik", betonte Reisinger. „Sie können auf das Geleistete stolz sein. Gerade bei den gestiegenen Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger braucht man in der Politik Resilienz, ein breites Kreuz“, fuhr der Landrat fort.

Georg Reis ist seit 2002 Mitglied des Marktgemeinderats und war von 2014 bis 2020 Dritter Bürgermeister des Marktes Hohenburg. Alois Siegert blickt auf 23 Jahre im Marktgemeinderat zurück. Manfred Braun gehört seit 2002 ununterbrochen dem Marktgemeinderat an und ist seit 2008 Zweiter Bürgermeister des Marktes. Zu den ersten Gratulanten zählte der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde Hohenburg, Florian Junkes.

Die Kommunale Dankurkunde wird jährlich an Personen verliehen, die sich durch langjährige Tätigkeit als kommunale Mandatsträger oder in anderen kommunalen Ehrenämtern verdient gemacht haben. Die Auszeichnung erfolgt durch den Staatsminister des Innern, für Sport und Integration. Gemeinden und Landkreise können Personen für diese Ehrung vorschlagen, die sich durch ihr Verhalten und ihre persönliche Einstellung als würdig erweisen. Selbstvorschläge sind nicht zulässig.

 
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