Truppenübungsplatz Hohenfels: Vor 70 Jahren begann Vertreibung

Hohenfels
06.12.2021 - 12:20 Uhr
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1951 mussten 3218 Menschen für die Errichtung des Truppenübungsplatzes Hohenfels ihr Zuhause verlassen. Ihre Heimattreffen in Lutzmannstein, Schmidheim, Pielenhofen und die Enslwanger Kirwa sind Erinnerungen an die Zeit vor 70 Jahren.

16 129 Hektar ist das militärische Übungsgelände in Hohenfels groß, und in diesen Tagen sind es 70 Jahre, dass Hohenfels wieder Truppenübungsplatz geworden ist. „Am 24. November 1951 verkehrt zum letzten Mal das Postauto von Parsberg über Eichensee, Schmidheim und Raversdorf nach Hohenburg“: Dies ist der letzte Eintrag in der Zeittafel um die Wiedererrichtung des Truppenübungsplatzes, die damals in den letzten Novembertagen des Jahres 1951 mit der Westerweiterung abgeschlossen worden ist. 10 046 Hektar war der 1938 entstandene Wehrmachtsübungsplatz groß, aus der „Westerweiterung“ kamen im Jahr 1951 noch einmal 6083 Hektar dazu. Aus dem Bereich des ehemaligen Wehrmachtsübungsplatzes mussten 2056 Menschen ihre erst kurz vorher zugewiesene Heimat schon wieder verlassen. Viele von ihnen waren als Flüchtlingssiedler nach dem Zweiten Weltkrieg nach Hohenfels gekommen und hatten sich in mühevoller Arbeit eine neue Heimat schaffen wollen. Die größte Gemeinde im ehemaligen Übungsplatz der Wehrmacht war die Gemeinde Nainhof mit 2040 Einwohnern. Abgelöst aus dem Bereich des Übungsplatzes wurden 174 Siedlerstellen. Davon gehörten 21 Anwesen den ehemaligen einheimischen Hofbesitzern, die nach 1945 von „ihren“ Anwesen wieder Besitz ergriffen hatten, und 153 Anwesen den Neusiedlern, die als Flüchtlings-Familien nach Hohenfels gekommen waren.

Im Erweiterungsgebiet wurden 1951 die Gemeinden Geroldsee (166 Einwohner), Griffenwang (194 Einwohner), Lutzmannstein (441 Einwohner), Pielenhofen (300 Einwohner) sowie die Ortschaften Raisch (Gemeinde Hörmannsdorf), Stetten und Weihermühle (Gemeinde Ransbach) mit insgesamt 61 Einwohnern abgelöst. 1162 Leute mussten damals aus dem Erweiterungsgebiet ihre Heimat verlassen. Abgelöst wurden 171 Bauerhöfe, von denen 168 innerhalb und drei außerhalb des Erweiterungsgebietes lagen.

Das Amt des Amerikanischen Hohen Kommissars hatte in einem Schreiben vom 24. August 1951 dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, dass das United States European Command (EUCOM) der Überlassung des alten Truppenübungsplatzgebietes in den Grenzen von 1938/45 und der Überlassung des geforderten Erweiterungsgebietes zugestimmt habe.

Nur 14 Tage Räumungsaufschub

Die US-Militärbehörden setzten zunächst die Beschlagnahme mit Wirkung ab 1. November 1951 fest. Von deutscher Seite wurde ein Räumungsaufschub beantragt. Doch die US-Behörden genehmigten ihn nur bis zum 15. November 1951 und verlangten die Räumung in vier Abschnitten: Lagerbereiche (Nainhof, Albertshof, Unterödenhart, Pöllnricht) bis 1. Oktober 1951; Gebiete nördlich davon bis 15. Oktober 1951, Gebiete westlich bis 1. November 1951; Erweiterungsgebiet bis 15. November 1951.

Am 21. September 1951 hatte die endgültige Räumung begonnen. Bald stellten sich Schwierigkeiten ein. Das Wegenetz war dem starken Verkehr der schwer beladenen Lastwagen nicht gewachsen. Enge Ortsdurchfahrten blockierten den Verkehr. Schmale und ausgefahrene Hohlwege mussten umfahren werden. In Zeitungsberichten kamen immer wieder Sorgen und Hoffnungen zum Ausdruck, dass das trockene Wetter anhalten möge, da eine Wetteränderung die Transporte sehr einschränken würde, wenn nicht gar unmöglich gemacht hätte.

Es ging „drunter und drüber". Die Parsberg-Hemauer-Umschau berichtete über die Evakuierung der Wolhyniendeutschen aus Enslwang, die am 7. November 1951 in Riedhausen/Schwaben einfach bei Nacht und Nebel auf einer Moorwiese abgesetzt und ihrem Schicksal überlassen wurden. Keine Menschenseele wusste von ihrer Ankunft Beschied. Auch heute noch wird bei den Heimattreffen der ehemaligen Bewohner erzählt, dass ganze Lastwagenladungen auf der Fahrt von ihrem Heimatdorf in die neue Bleibe einfach verschwunden seien.

Über 200 Lastkraftwagen in Einsatz

Ende Oktober 1951 begann die letzte Etappe der Absiedlung. Über 200 Lastkraftwagen waren damals unterwegs. Je Bauernhof rechnete man für die Verladung des lebenden und toten Inventars einschließlich Futtermittel 20 bis 30 Lastwagen. Mit oftmals bescheidenen Ablösesummen für die alten Gebäude und die kleinen Betriebsflächen mit geringer Bodengüte haben die umgesiedelten Bauern in vielen Fällen ihre wirtschaftliche Lage nicht verbessern können. Im Vorteil waren Bauern, deren wertvollster Besitz die großen Wälder des Erweiterungsgebietes waren. Sie erhielten Sondergenehmigungen, vor ihrem Wegzug Holz zu schlagen. Der aufkommende „Holzrausch“ und geschickt verhandelnde Holzaufkäufer führten bald dazu, dass Verkäufe zu Schleuderpreisen zustande kamen. Etwa 2000 Waldarbeiter aus dem gesamten Bundesgebiet wurden zusammengeholt. Innerhalb weniger Wochen, angefangen im Sommer 1951, fällten sie etwa 300 000 Festmeter Stammholz, vornehmlich aus den Wäldern um Lutzmannstein, Griffenwang, Grün und Geroldsee. Tag und Nacht waren Holzfuhrwerke im Einsatz, belasteten zusätzlich das Wegenetz und behinderten die Umsiedlungstransporte. Aber auch Plünderer und Diebe nutzten den hektischen Ablösungsbetrieb aus. Holzdiebstähle waren an der Tagesordnung.

Etliche Geschäftemacher unterwegs

Zeitzeugen schrieben damals: "In der Gaststube in Pielenhofen wimmelt es nur so von Holzaufkäufern, Gütermaklern und sonstigen Geschäftemachern. Das Dorf ist voll Autos, und ein Verkehr wie in einer Stadt beherrscht die früher ruhige Dorfstraße. An einzelnen Scheunentoren haben heimatfremde Kommunisten in grellen Buchstaben ihre Sprüche geschrieben: ,Heimat, wir verlassen dich nicht, wir kämpfen in Frieden'“. Am 16. November 1951 wurde die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden darüber unterrichtet, dass alles militärisches Sperrgebiet sei und nicht mehr betreten werden dürfe. Nach diesem Datum hatten nur noch Personen Zutritt, die in Zusammenhang mit Holztransporten und letzten Räumungen einen Nachweis erbringen konnten. „Personen, die auf diesem Gebiet angetroffen werden und deren Aufenthalt nicht gerechtfertigt erscheint, unterliegen der Strafverfolgung wegen Vergehens gegen Gesetz No. 14 des Alliierten Hohen Kommissars für Deutschland“, hieß es in den Bekanntmachungen damals.

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