Landwirt Heinz N. (Name geändert) möchte seinen Rinderstall nach Norden erweitern. Damit würde er nah an das geplante Gebiet mit 38 Häusern auf 3,3 Hektar heranrücken. Er fürchtet, dass ihn dann eines Tages ein Neubürger verklagen könnte, weil seine Tiere muhen oder stinken. Deshalb zieht er selbst juristisch gegen das Vorhaben zu Felde.
Im Mai 2018 siegte N. bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der ließ die Gemeinde durchfallen, weil sie einen neuen Paragrafen namens 13 b aus dem Baugesetzbuch anwenden wollte, der unter anderem Bebauung am Ortsrand ohne Umweltprüfung vorsieht. Der Paragraf durfte im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen, monierten die Richter.
Begründung steht noch aus
Daraufhin erstellte der Gemeinderat einen neuen, "normalen" Bebauungsplan und änderte den Flächennutzungsplan. Bürgermeister Josef Hammer rechnete sich damit gute Chancen aus, weil die Richter in ihrer Urteilsbegründung die Immissionsbelästigung aus dem Kuhstall für in Ordnung befunden hatten.
Heinz N. erhob erwartungsgemäß erneut Klage. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag setzte er sich wieder durch. Die schriftliche Urteilsbegründung wird am Montag oder Dienstag erwartet. Von ihr hängt ab, ob der Bebauungsplan schnell zu heilen ist, weil ein Formfehler vorliegt, oder ob inhaltliche Gründe gegen das Baugebiet sprechen. "Bis dahin ist es ein bisschen Kaffeesatzleserei", sagt N.'s Anwalt Sebastian Heidorn von der Kanzlei Labbé & Partner in München.
Ähnlich sieht es Bürgermeister Josef Hammer. Er räumt ein, dass die Leidtragenden die Bauherren sind. Manche haben ihre Grundstücke schon vor zwei Jahren reservieren lassen und würden gerne loslegen.. Weitere 20 stünden auf einer Warteliste. "Mit jedem Jahr, das vergeht, wird ein Haus schätzungsweise 10 000 Euro teurer", bedauert Hammer mit Blick auf steigende Bau- und Erschließungspreise. Ein Bauwilliger hat gegenüber Oberpfalz-Medien bereits angekündigt, sich nun auch nach Alternativen zu Irchenrieth umzuschauen.
Formalie oder Verstoß
Im günstigsten Fall für die Gemeinde hakt es an einem Formfehler. Der könnte in wenigen Wochen ausgebügelt werden. Sollten bautechnische Dinge im Plan nicht in Ordnung sein, könnte es länger dauern, zumal wohl wieder mit einer Klage von N. zu rechnen wäre.
N.'s Anwalt spekuliert, dass das Gericht formelle und inhaltliche Mängel auflisten wird. Bei der Auslegung des Bebauungsplans hätte die Gemeinde wohl einige Stellungnahmen von beteiligten Ämtern und Behörden nicht mit vorgelegt.
Heikler würde es, wenn ein Flurbereinigungsweg der Knackpunkt sein sollte. Der Pfad soll im Zuge des Baugebiets wohl zugunsten einer asphaltierten Straße verschwinden. "Das würde straßenrechtlich nicht funktionieren", sagt Heidorn. "Es müsste mit der Flurbereinigungsbehörde abgestimmt werden." Überdies müsste sein Mandant als Bauer dann mit schweren Fahrzeugen durch eine Siedlungsstraße zu seinem Grund tuckern. Das sei in einem Wohngebiet problematisch. "Mit einigen Geräten käme er gar nicht durch."
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