„Prinzipiell gibt es eine Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer für die an den Anwesen liegenden Gehsteige und Gehbahnen“, erklärt Martin Graser, Ordnungsamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath und damit zuständig für die Stadt Kemnath sowie die Gemeinde Kastl. Die Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Festgehalten ist, dass diese Räum- und Streupflicht bis 22 Uhr so oft zu wiederholen sei, „wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist“. Letztlich sei man als Verwaltungsgemeinschaft hier aber auch nicht „päpstlicher als der Papst“, betont Graser. „Aber gerade bei Glatteis ist natürlich schon das entsprechende Handeln der Anlieger geboten“, sagt der Leiter des Ordnungsamtes. Er verweist hier auch auf zivilrechtliche Aspekte, wenn beispielsweise jemand ausrutscht und ernsthaft verletzt wird.
„Früher waren auch Asche und Schlacke recht beliebt. Aber beide verdrecken die Wege und sind nicht erlaubt.“
Sehr ähnlich wird das Räum- und Streugebot übrigens in der Nachbargemeinde Kulmain gehandhabt, wie die entsprechende Verordnung zum Ausdruck bringt. Hauptunterschied ist, dass der Zeitraum nur bis 20 Uhr abends gilt. Anders sieht die Situation in Immenreuth aus. „Wir sind so etwas wie ein gallisches Dorf“, sagt Bürgermeister Thomas Kaufmann. Die Arbeiten werden allesamt von den Bauhof-Mitarbeitern übernommen. Dort gebe es keine Vorgaben und Verordnungen zur Beteiligung der Bürger, auch wenn schon einige Male im Gemeinderat darüber diskutiert worden sei. Zwar gebe es keine konkrete Planung, aber: „Irgendwann wird das Thema wieder auf uns zukommen und dann werden wir eine Regelung beschließen.“
Glatteis mit Streusalz zu bekämpfen ist nirgends gerne gesehen. „Was der Anlieger auf seinem eigenen Grundstück macht und verwendet, ist ihm überlassen“, betont Graser. Auf den Gehwegen und -bahnen seien allerdings als Streugut Sand und sonstige abstumpfende Mittel wie Split zu verwenden – und eben kein Salz. „Früher waren auch Asche und Schlacke recht beliebt. Aber beide verdrecken die Wege und sind nicht erlaubt“, weiß Graser. In Kulmain ist schriftlich fixiert, dass bei besonderer Glättegefahr wie beispielsweise an Treppen oder starken Steigungen auch das Streuen von Tausalz zulässig sei. Klar geregelt ist in den Kommunen auch, dass beispielsweise der Schnee oder das Eis nicht einfach auf die öffentliche Fahrbahn geschoben werden dürfen.
Die Bereitschaft der Bevölkerung, ihren Anteil am „Winterdienst“ zu leisten, sei sehr gut. Das bestätigen sowohl Graser wie auch der Kulmainer Bürgermeister Günther Kopp. Gelegentlich gebe es zwar mal einzelne Beschwerden, dass manche Bereiche nicht geräumt seien. „Aber dann schreiben wir die Anlieger an und dann erledigt sich das Problem normalerweise auch“, berichtet Graser.
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