Kirchenthumbach
07.12.2020 - 11:00 Uhr

Evangelische Kirche in Kirchenthumbach: Betreten verboten

Das Gelände der evangelischen Johanneskirche in Kirchenthumbach zu betreten, ist derzeit verboten. Zu groß ist die Gefahr, dass etwas passieren könnte. Pfarrerin Anne Utz bittet nun den Marktgemeinderat Kirchenthumbach um Unterstützung.

Das Betreten des Grundstücks der evangelischen Johanneskirche ist Besuchern derzeit wegen Bodenabsenkungen untersagt. Ein Sachverständigen-Gutachten soll nun Aufschluss über Sanierungsmaßnahmen bringen. Bild: do
Das Betreten des Grundstücks der evangelischen Johanneskirche ist Besuchern derzeit wegen Bodenabsenkungen untersagt. Ein Sachverständigen-Gutachten soll nun Aufschluss über Sanierungsmaßnahmen bringen.

Auf dem Grundstück der Kirchenthumbacher Johanneskirche senkt sich das Erdreich. Als Ursache vermuten Sachverständige ehemalige Keller unter dem Glockenturm und der Terrasse. Wegen der Gefahrenlage ist das Glockenläuten eingestellt und die Benutzung des Kirchenareals verboten. Hinweisschilder weisen auf die Verbote hin. Ein umfassendes Gutachten soll nun über künftige Sanierungsmaßnahmen Aufschluss geben. Für Probebohrungen, Baugrunduntersuchungen und Ingenieurleistungen rechnet die Kirchengemeinde allerdings mit Kosten von knapp 9000 Euro. Eine Summe, die von der Ortskirche nicht geschultert werden kann, wie Pfarrerin Anne Utz der Marktgemeinde in der Ratssitzung mitteilte. Ein Zuschuss des Marktes soll mithelfen, das Gutachten zu finanzieren.

Kirchenthumbach04.12.2020

Aus dem von Bürgermeister Jürgen Kürzinger erhofften Meinungsbild entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Während Georg Adelhardt auf den Grundsatz der Zehn-Prozent-Förderung der Kommune für Investitionen verwies, erinnerte dritter Bürgermeister Alexander Schatz an die noch unpräzisen Kostenschätzungen. Grundsätzlich sollte sich der Rat am Zehn-Prozent-Zuschuss für den Sportclub orientieren. Zudem vermisste Jürgen Geyer beim Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde ein Finanzierungskonzept. „Bestimmt sind auch Mittel der Kirche zu erwarten“, vermutete Geyer. Mit Blick auf mögliche erhebliche Sanierungskosten erwartete Richard Götz weitere Zuschussanträge. Einverstanden war das Gremium schließlich mit einer Zuwendung von zehn Prozent der Gutachterkosten im Haushaltsjahr 2021. Die Ratsversammlung verband diese Zusage mit der Vorlage detaillierter Rechnungen und der Aufschlüsselung der Gesamtfinanzierung einschließlich der Bekanntgabe weiterer Geldgeber.

 
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