Kümmersbruck
21.04.2025 - 10:29 Uhr

Aus einem Wildunfall bei Amberg wird ein kurioser Fall von Jagdwilderei

Ein Autofahrer verletzt ein Reh, meldet dies – und die Polizei muss das Tier erschießen. Als der Jagdpächter es tags darauf abholen will, stellt er fest: Es war vor ihm schon jemand da. Jetzt ermittelt die Polizei.

Auf der B85 nahe Amberg hat ein Autofahrer ein Reh angefahren: Dieser Wildunfall hat ein überraschendes Ende gefunden. Symbolbild: Robin Loznak/ZUMA Wire/dpa
Auf der B85 nahe Amberg hat ein Autofahrer ein Reh angefahren: Dieser Wildunfall hat ein überraschendes Ende gefunden.

Die Amberger Polizei ermittelt in einem kuriosen Fall von Jagdwilderei. Die war zunächst nur ein klassischer Wildunfall. Aber der nahm ein überraschendes Ende – weshalb die Polizei nun Zeugen der Geschehnisse sucht. Ein Autofahrer hatte in der Nacht zum Sonntag auf der Bundesstraße 85 im Bereich der Schweppermannkaserne (Kümmersbruck/Landkreis Amberg-Sulzbach) ein Reh angefahren. Dies meldete der Mann der Polizeiinspektion Amberg. Eine Streife fand dann das schwerverletzte Tier und erlöste es durch einen Schuss von seinem Leiden.

Die Beamten informierten am nächsten Morgen auch den zuständigen Jagdpächter. Der erlebte eine Überraschung, als er das tote Reh vormittags abholen wollte: Das Tier war laut Polizeibericht "fachgerecht gehäutet und aufgebrochen" worden – der Jagdpächter fand nur noch Überreste des Rehs. Unbekannte müssen sich zwischen 1 und 9 Uhr an dem toten Tier vergriffen und das Fleisch mitgenommen haben. Die Polizeiinspektion Amberg ermittelt nun wegen Jagdwilderei. Sie nimmt Hinweise unter Telefon 09621/890-3201 entgegen.

 
Kommentare

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Gerhard Fleischmann

Jagdwilderei -- nach dem Gesetz eine Straftat, die jetzt von der Polizei aufgeklärt werden muss.

Doch hat die Polizei nicht Wichtigeres zu tun? Hätte die Straftat nicht verhindert werden können?

Waffenbesitz, Jagdschein, Jagdrecht - Dinge, die auch Pflichten mit sich bringen. Doch wie soll einer, der z.B. in seiner Villa in einem feudalen Nürnberger oder Regensburger Vorort wohnt, seinen Jagdrevier-Pflichten in der fernen Oberpfalz nachkommen?

Während der Paragraph der Jagdwilderei nicht angepasst wurde, machen die Jagdrevierbesitzer heute, was sie wollen - meistens nix und schon gar nicht nachts.

Und die Polizei? Ja, lt. Gesetz sind sie verpflichtet, das schwer verletzte Wild von seinen leiden zu erlösen. Ob das immer "weidgerecht" geschieht, steht auf einem anderen Blatt.

Doch wohin mit dem Tierkadaver? Na klar, lt. Gesetz muss es vor Ort bleiben, um vom Jagdpächter nach Stunden entsorgt zu werden. Übrigens dann in der Regel nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet und höchstens noch Futter für andere Tiere.

Wenn's dann noch von der Polizei am Straßen abgelegt oder der Ablageort am Fahrbahnrand pflichtgemäß gekennzeichnet wird, passiert es, dass ein anderer Zeitgenosse sich denkt: "Bevor's der Hund frisst"

Ironisch formuliert lernen wir: Hunde- und Katzenfutter mit der Aufschrift "Wild" im Regal stehen lassen - es könnte Jagdwilderei sein.

Besser wäre es wohl, die Jagdpächter (Revierinhaber) wieder mehr in die Pflicht zu nehmen - mit Strafen bis hin zum Waffenentzug.
Wer sich vor der Verantwortung drückt und "nur Schießen" will, ist als Jäger nicht geeignet.

22.04.2025
Bernd Deyerl

Was Sie da schreiben ist nur zum Teil richtig. Wild ist erst einmal Herrenlos und gehört niemanden. Erlegtes Wild, egal ob geschossen, oder durch Unfall, hat der Jagdpächter das Aneignungsrecht, aber nicht die Aneignungspflicht.
Der Jäger wurde am Morgen von der Polizei verständigt und wollte von seinem Recht Gebrauch machen. Das konnte er nicht, also Wilderei.
Ob man das aber in diesem Fall verfolgen muss?

22.04.2025
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