Auf Gefahren durch Radfahrer auf Gehwegen hatte Bürgermeister Stefan Grillmeier Mitte Juni im Stadtrat hingewiesen. Damals hatte er angekündigt, dass am Oberen und Unteren Markt vier Wochen lang Verwarnungen ausgesprochen und danach Bußgelder in Höhe von 25 Euro verlangt würden. Reiner Artmann (Wählergemeinschaft Zukunft Stadt Mitterteich) berichtete nun in der jüngsten Sitzung, dass das Problem immer noch bestehe.
In einem Geschäft habe er ganz aktuell erfahren, dass ältere Leute vom Personal nach draußen eskortiert würden, so dass es nicht zu einer Kollision kommt. Die Inhaberin eines Nachbargeschäftes sei kürzlich "fast über den Haufen gefahren" worden, so Artmann.
Stefan Grillmeier erwiderte, dass die Verkehrsüberwacher angewiesen seien, hier durchzugreifen. "Wenn die ersten mal gezahlt haben, dürfte es besser werden", zeigte sich Grillmeier überzeugt. Gleichzeitig richtete er einen Appell an die Bürger, sich an die Regeln zu halten.
Radfahren auf dem Gehweg
Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur Kinder, solange sie das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die jünger als acht Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht - es sei denn, es gibt einen von der Fahrbahn baulich getrennten Radweg.
Begleitende Aufsichtspersonen dürfen laut Straßenverkehrsordnung ebenfalls mit ihrem Rad auf dem Gehweg fahren. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.
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