Mitterteich
04.02.2020 - 16:24 Uhr

Plakatier-Bescheid wirft Fragen auf

Überall im Stadtgebiet und den Ortsteilen hängen und stehen seit einigen Tagen Wahlplakate aller Art. Kritik gab es am Montag im Stadtrat an bestimmten Standorten - und nicht nur daran.

Grundsätzlich nicht gestattet sind laut dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach Plakate und andere Werbemittel an Geländern von Brücken, die Teil von übergeordneten Straßen sind – ein Beispiel ist etwa die Färberbrücke an der Ecke Wiesauer Straße/Marktredwitzer Straße. Für das Blutspende-Banner gibt es laut Stadt eine Sondergenehmigung. Bild: jr
Grundsätzlich nicht gestattet sind laut dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach Plakate und andere Werbemittel an Geländern von Brücken, die Teil von übergeordneten Straßen sind – ein Beispiel ist etwa die Färberbrücke an der Ecke Wiesauer Straße/Marktredwitzer Straße. Für das Blutspende-Banner gibt es laut Stadt eine Sondergenehmigung.

Ernst Bayer (Freie Wähler) brachte das Thema in der Sitzung am Montagabend zur Sprache. Er verwies auf einen Bescheid zur Plakatierung, den die Stadt kürzlich an die Verantwortlichen der Parteien verschickt hat (siehe Hintergrund-Kasten). Bayer wunderte sich, dass es anstatt eines normalen Briefes immer gleich ein Bescheid sein müsse. Aber wenn es schon ein Bescheid sei, dann sollte man sich auch daran halten.

Zahl deutlich überschritten

Ohne eine Partei namentlich zu erwähnen, kritisierte Bayer, dass die genannte maximale Zahl von jeweils zehn Plakaten auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet deutlich überschritten werde. "Ich will nicht päpstlicher sein als der Papst. Aber 30 müssen es auch nicht sein." Zudem dürfe laut Bescheid nicht an amtlichen Verkehrszeichen und auch nicht am Geländer der Färberbrücke plakatiert werden. Letzteres sei durch das Staatliche Bauamt als Eigentümer untersagt. Im Bescheid der Stadt sei dies sogar mit Fettdruck hervorgehoben. "Was gedenkt die Stadt zu tun, da die Vorschriften und Bedingungen teilweise - wie Sie jederzeit selbst sehen können - nicht eingehalten wurden?"

Bürgermeister Roland Grillmeier erwiderte, dass die Plakatierung im Stadtgebiet bei früheren Kommunalwahlen nicht zu Problemen geführt habe. Diesmal sei aber sogar direkt an Eingängen von städtischen Einrichtungen und bei Schulen plakatiert worden. "Das hat eine neue Qualität", sagte Grillmeier, ohne weitere Details zu nennen.

Klaus Schüßler von der Stadtverwaltung informierte, dass die Begrenzung auf zehn Plakate vor allem im Zusammenhang mit Bundestags- und Europawahlen mit deutlich mehr Parteien vorgenommen worden sei. Verkehrszeichen müssten aus Sicherheitsgründen frei bleiben. "Wenn unter einem Schild zwei Plakate hängen, ist das nicht Sinn der Sache." Für die Färberbrücke sei das Straßenbauamt zuständig, das bei Verstößen rigoros handle. Für das Blutspende-Banner, das dort zu bestimmten Zeiten aufgehängt wird, gebe es eine Genehmigung, so Schüßler.

Wieder entfernt werden mussten Wahlplakate, die am Wochenende an den Masten mehrerer Verkehrszeichen befestigt wurden. Auch wegen der unmittelbaren Nähe zu öffentlichen Gebäuden und Schulen mussten einige Plakate versetzt werden oder ganz verschwinden. Bild: lnz
Wieder entfernt werden mussten Wahlplakate, die am Wochenende an den Masten mehrerer Verkehrszeichen befestigt wurden. Auch wegen der unmittelbaren Nähe zu öffentlichen Gebäuden und Schulen mussten einige Plakate versetzt werden oder ganz verschwinden.

Anpassung an Praxis

Karl-Heinz Ernstberger (CSU) konnte die ganze Diskussion nicht nachvollziehen. "Das ist doch lachhaft. Über eine erlaubte Anzahl von Wahlplakaten ist nie geredet worden." Ernst Bayer hielt dem entgegen, dass dies aber im Bescheid stehe - und wenn es einen solchen gebe, sollte man sich daran halten. Bürgermeister Roland Grillmeier war der Ansicht, dass sich der Stadtrat im Vorfeld wohl noch näher mit den Vorgaben hätte befassen sollen. "Wir ziehen den Bescheid wieder ein und passen ihn an die gängige Praxis an", versprach Grillmeier, ohne aber einen genauen Termin für die Rücknahme zu benennen.

Gegenüber den Oberpfalz-Medien teilte Roland Grillmeier am Dienstag mit, dass sich das Ordnungsamt der Stadt nochmals mit dem Thema befassen werde. Ziel sei es, praktikablere Lösungen zu finden. Klaus Schüßler ergänzte später, dass man dies bereits am Mittwoch in Angriff nehmen werde, ein neuer Bescheid soll dann so schnell wie möglich rausgehen.

Nachgefragt:

Nachgefragt

SPD-Ortsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Johann Brandl erklärte auf Nachfrage der Oberpfalz-Medien, dass die Stadtverwaltung einige SPD-Plakate an Verkehrszeichen-Masten bemängelt habe. "Ich war selbst beim Plakatieren nicht dabei, aber habe angeordnet, dass sie wieder abgenommen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten", so Brandl. Viele Standorte seien schon belegt gewesen. "Aber wenn es nun weniger Plakate sind, können wir damit leben." Für die Wahlentscheidung spielten die Plakate ohnehin eine untergeordnete Rolle.

CSU-Ortsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Stefan Grillmeier machte auf Nachfrage deutlich, dass sein Ortsverband schon seit vielen Jahren an der Färberbrücke plakatiere und es noch nie eine Beschwerde vonseiten der Straßenbehörde gegeben habe. "Wir achten immer auf die Verkehrssicherheit und beschädigen auch nichts", betonte Grillmeier.

Baudirektor Henner Wasmuth, Leiter des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach erklärte gegenüber den Oberpfalz-Medien, dass Plakate oder anderweitige Werbung an Brückengeländern von Staatsstraßen grundsätzlich nicht gestattet sei. Hinweisen gehe man zwar nach, aber es komme auch auf den Einzelfall an, ob die Behörde tatsächlich einschreitet. Die wichtigste Frage sei, ob eine konkrete Gefahr besteht. "Ein Plakat darf beispielsweise nicht ablenken." Und durch die Plakatierung dürften auch keinesfalls Schäden entstehen.

Heribert Hegen, Vorsitzender und Bürgermeisterkandidat der Wählergemeinschaft "Zukunft Stadt Mitterteich" bestätigte, dass seine Gruppierung zwei Plakate bei der Mittelschule und eins bei der Eishalle aufgestellt habe. Dass dies nicht zulässig gewesen sei, stehe aber gar nicht in dem von der Stadt verschickten Bescheid. "Wir haben uns an alles gehalten, was drin steht", betonte Hegen. Angesichts von Verstößen anderer gegen klar formulierte Auflagen in dem Schreiben frage er sich: "Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?"

Wieder entfernt werden mussten Wahlplakate, die am Wochenende an den Masten mehrerer Verkehrszeichen befestigt wurden. Bild: jr
Wieder entfernt werden mussten Wahlplakate, die am Wochenende an den Masten mehrerer Verkehrszeichen befestigt wurden.
Hintergrund:

Gesetzliche Regelungen und Vorgaben der Stadt

Bescheide mit Auflagen zur Plakatierung verschickt die Stadt Mitterteich vor Wahlen an die Verantwortlichen der örtlichen Parteien, wie Sachbearbeiterin Evi Häckl von der Stadtverwaltung auf Nachfrage der Oberpfalz-Medien mitteilte. Damit wird die "Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Flächen" vollzogen. Hingewiesen werde auf verschiedene gesetzlich verankerte Regelungen - etwa in Bezug auf die Verkehrssicherheit - ebenso wie auf Vorgaben, die von der Stadt selbst festgelegt wurden. Auch erwähnt würden Regelungen zur Plakatierung an überörtlichen Straßen und dazugehörigen Brücken.

 
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