Ein schwarzer Audi fährt an der Fahrzeugkolonne in der Abbiegespur vorbei. Auf dem Dach blitzt ein Blaulicht auf, das Martinshorn ist zu hören. Hier ist keine Zivilstreife der Polizei unterwegs. Hinter dem Lenkrad sitzt Kreisbrandmeister Dieter Schweiger aus Wernberg-Köblitz. Auf seinem Pager ist ein Alarm eingegangen, Schweiger eilt mit einer "Mobilen Sonderwarneinrichtung" zum Einsatz.
Besondere Führungsdienstgrade
Nicht jeder Feuerwehrler darf sich ein Blaulicht auf das Dach setzen. Mit solchen Sonderwarneinrichtungen dürfen bei der Feuerwehr nur Privat-Fahrzeuge ausgestattet sein, die von Führungskräften - also Kreisbrandräten, -inspektoren und -meistern -benutzt werden. Einschalten darf man sie natürlich nur im Notfall. Die Erlaubnis dazu erteilt die Regierung der Oberpfalz auf Antrag der Landratsämter.
Berechtigt sind die "besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehr" (Kreis- und Stadtbrandräte, Kreis- und Stadtbrandinspektoren, Kreis- und Stadtbrandmeister), solange und soweit sie für die Einsatzleitung bei besonderen Schadensereignissen vorgesehen sind. Davon ist bei Kreis- und Stadtbrandräten sowie Kreis- und Stadtbrandinspektoren stets auszugehen. Bei Kreisbrandmeistern (KBM) schaut die Behörde schon genauer hin. Blaulicht und Martinshorn für das Privatauto bekommen zum Beispiel nur KBM, die in die Alarmierungsplanung mit eingebunden sind, denen ein bestimmtes Gebiet oder ein besonderer Fachbereich (zum Beispiel Gefahrgut) zugewiesen ist.
Lange Liste von Vorschriften
Für die Verwendung gibt es eine lange Liste von Vorschriften. Nicht nur der Fahrer muss berechtigt sein, auch an das Fahrzeug werden Anforderungen gestellt. So ist jegliche Firmenwerbung auf so einem Auto tabu. Die Warnanlage muss von einem Sachverständigen abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen. Den Benutzern ist auferlegt, eine "fachspezifische Mindestausrüstung" im Wagen mitzuführen. Dazu gehört eine Digitalfunkanlage, geeignete Warnkleidung, ein tragbarer Feuerlöscher, eine Warnleuchte, ein Handscheinwerfer und eine Atemschutzmaske. Und auch ein Fahrtenbuch muss geführt werden.
Nach dem Einschalten ist der Berechtigte von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist", heißt es in den Anwendungshinweisen des bayerischen Innenministeriums. Und weiter: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Dazu gehört für KBM Schweiger zum Beispiel auch, dass er nachts auf den ersten Metern der Einsatzfahrt zwar das Blaulicht, nicht aber das Martinshorn einschaltet. "Da muss ja nicht jedes mal mitten in der Nacht die ganze Siedlung aufgeweckt werden", sagt er. Oft genug käme das vor. Schweiger ist manchmal mehrere Male pro Tag unterwegs, auch nachts.
Unterschied: Normaler Aufsetzer
Die "Sonderwarneinrichtung" bringt dem Kreisbrandmeister einen deutlichen Zeitvorsprung, was dazu führt, dass Schweiger in seinem Zuständigkeitsbereich oft als erster am Einsatzort ankommt. "Da sieht man vieles, was man eigentlich gar nicht sehen möchte", erzählt er. Deswegen betrachtet er Blaulicht und Martinshorn eher nicht als Privileg. Wenn sich auf der Autobahn ein Unfall ereignet hat, bewähren sich die Signale an seinem Privatauto am augenscheinlichsten. "Dann räume ich oft schon mal die Rettungsgasse frei, bis der Rettungsdienst kommt."
Andere Vorgaben gelten für die einfachen Dachaufsetzer. Viele Ehrenamtliche der Feuerwehren nutzen die gelben Prismen mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz". Genau hierfür und für nichts anderes dürfen sie benutzt werden. "Grundsätzlich können Feuerwehrleute bei der Alarmanfahrt von Sonderrechten Gebrauch machen", erklärt Kreisbrandmeister Hans-Jürgen Schlosser. Dazu gehört zum Beispiel, mit einer erhöhten Geschwindigkeit zu fahren oder wartende Fahrzeuge zu überholen, immer vorausgesetzt, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird. Diese Sonderrechte seien jedoch klar von den oft gemeinten Wegerechten der Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn zu unterscheiden.
Diese Dachaufsetzer sollen die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus erleichtern und somit wichtige Zeit sparen. Die Ausführung orientiert sich am Schild "Notarzt im Einsatz", eine Beleuchtung oder gar ein Blinken des Aufsetzers ist hier aber nicht erlaubt.
Sonderwarneinrichtung
- Bedeutung: Blaulicht und Martinshorn für Privatautos. Martinshorn darf nur zusammen mit Blaulicht verwendet werden, Blaulicht auch alleine.
- Berechtigte: Besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehren (Kreis- und Stadtbrandrat, -inspektor, -meister), Örtliche Einsatzleiter für den Katastrophenschutz, Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter der Rettungsdienste.
- Kontingente für Brandmeister: Bayernweit maximal 800, in der Oberpfalz 100
- Genehmigung: Auf Antrag bei den Kreisverwaltungsbehörden durch die Bezirksregierung
- Hersteller: Marktführer ist Federal Signal Vama aus Spanien.
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.