Die Ausnahmeregelung steht. Weil das geplante „Sondergebiet Photovoltaikanlage Haindorf“ in einem Überschwemmungsgebiet liegt, musste das Landratsamt ihre Erlaubnis für den Bau erteilen. Diese liegt nun vor. Die Stadt Nabburg musste dafür einige Punkte aus dem Wasserhaushaltsgesetz erfüllen, um die Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Dazu zählen etwa, dass es keinen anderen geeigneten Standort gibt, „der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden“, „der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird“ und „keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind“, wie es im Gesetzestext heißt.
Geschäftsstellenleiter Hans Sorgenfrei erklärte, dass die Photovoltaikanlage so hoch aufgeständert werden soll, dass sie über einer gewissen Hochwasserschutzmarke liegt. Die Photovoltaikanlage (750 kWp) erstreckt sich über ein Areal von 1,6 Hektar. Der Unternehmer Helmut Kummert, der an der Bahnlinie bei Haindorf das Vorhaben umsetzen möchte, durfte als Mitglied des Stadtrats nicht über das Thema abstimmen.



















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