Sylvia Zahner, die Vorsitzende des Zweckverbands Wasserversorgung-Schmidtstadt-Gruppe, begrüßte die Verbandsräte und interessierte Bürger zur ersten Sitzung der neuen Amtsperiode. Die scheidenden Verbandsräte hatten sich entschuldigt, so dass der Tagesordnungspunkt Verabschiedung nicht wie geplant stattfinden konnte.
Anschließend berichtete die Vorsitzende über die Herausforderungen und Investitionen der vergangenen sechs Jahre. Trotz teilweise schwieriger Eigentumsverhältnisse wurden zahlreiche Wasserleitungen neu gebaut. Auch die Leitung von Kirchenreinbach nach Schmidstadt wurde im Rahmen der Straßensanierung erneuert. Zahner erinnerte an den November 2024, als eine Neukalkulation des Wasserpreises notwendig war und sie in der Sitzung des Zweckverbands am 27. November 2024 einen Preis von 2,86 Euro in der Beschlussvorlage hatte. „Heute wäre das kein Thema mehr, denn mittlerweile liegt der Wasserpreis auch bei anderen Zweckverbänden in diesem Bereich, teilweise sogar noch höher.“
Mit diesem Satz und der Überleitung zu den Neuwahlen wollte Lydia Zahner ihre Amtszeit der vergangenen Legislaturperiode abschließen. Verbandsrat Hermann Mertel schlug sie erneut als Vorsitzende vor. Doch zur Wahl kam es nicht. Plötzlich diskutierten die Mitglieder über Artikel 35 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). In Absatz 1 steht, dass der Verbandsvorsitzende gesetzlicher Vertreter einer Gemeinde sein soll, also Erster Bürgermeister. Lydia Zahner ist jedoch Zweite Bürgermeisterin von Etzelwang. Absatz 3 weist darauf hin, dass die Verbandssatzung von den Vorschriften in Absatz 1 und 2 abweichen kann. Genau dieser Punkt verhinderte die erneute Wahl, denn um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten, waren sich die Verbandsräte einig, dass die Satzung der Schmidtstadt-Gruppe entsprechend geändert werden müsse. Dies wurde auf Antrag sofort einstimmig beschlossen. Bis zur erneuten Wahl muss noch eine Auslegungsfrist von vier Wochen berücksichtigt werden.
Die Geschäftsordnung und die Entschädigungssatzung wurden gemäß der Tagesordnung behandelt. Kerstin Brüning, die Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft, stellte die wichtigsten Änderungen vor. Sie wies darauf hin, dass beim Zweckverband zur Wasserversorgung Bachetsfeld-Gruppe der Verfügungsrahmen des Vorsitzenden auf 15.000 Euro erhöht wurde. Die Verbandsräte der Schmidtstadt-Gruppe waren sich einig: Um eine einheitliche Handhabung innerhalb der Zweckverbände zu gewährleisten und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, soll auch hier der Verfügungsrahmen auf 15.000 Euro angehoben werden. Auch bei der Entschädigungssatzung wurde eine effiziente Verwaltungsarbeit berücksichtigt. So wurde die Sitzungspauschale analog zur Bachetsfeld-Gruppe auf 30 Euro festgesetzt. Die Entschädigung für den Verbandsvorsitzenden beträgt 220 Euro. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Entschädigungssatzung wurden einstimmig beschlossen. Bis zur Neuwahl eines Verbandsvorsitzenden bleibt Lydia Zahner gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Kommunalgesetzes im Amt.













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