Neunburg vorm Wald
09.12.2020 - 19:19 Uhr

Verwaltungsgericht bestätigt Veranstaltungsverbot für den Büchlhof

Auf dem als Hochzeitslocation bekannt gewordenen Büchlhof dürfen weiter keine Veranstaltungen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat eine Klage der Besitzer gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Neunburg abgewiesen.

Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatte die Anordnung der Stadt Neunburg, keine Veranstaltungen auf dem Büchlhof zuzulassen, Bestand. Symbolbild: Peter Steffen
Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatte die Anordnung der Stadt Neunburg, keine Veranstaltungen auf dem Büchlhof zuzulassen, Bestand.

Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit fast dreieinhalb Jahren hin: Im Juli 2017 hatte die Stadt Neunburg vorm Wald den Betreibern des Erlebnis-Bauernhofs Büchlhof bei Kemnath bei Fuhrn aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt, Veranstaltungen wie Hochzeiten abzuhalten. Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte diese Anordnung nun.

Die Nutzungsuntersagung hatte die Stadt vor mittlerweile drei Jahren mit Sicherheitsbedenken insbesondere mit Blick auf die beengten Zu- und Abfahrtsverhältnisse begründet. Eine Zufahrt für Rettungskräfte im Brandfall sei nicht gesichert. In den Jahren zuvor hatte sich der idyllische Büchlhof zu einem beliebten Ort für Hochzeitsfeiern entwickelt. Eine ganze Reihe von Hochzeiten musste nach dem Veranstaltungsstopp verlegt werden.

Nabburg10.12.2019

Eigentümer Franz Lohbauer und seine Familie wehrten sich von Anfang an mit verschiedenen rechtlichen Mitteln gegen die Nutzungsuntersagung. Einen Eilantrag gegen den Bescheid der Stadt lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg im August 2017 allerdings ab. Die Eigentümer hatten vorläufigen Rechtsschutz gegen die Untersagung beantragt. Doch das Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Büchlhof weitgehend ohne behördliche Genehmigungen, insbesondere ohne baurechtliche Genehmigung betrieben worden war.

Die Betreiberfamilie legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein – scheiterte aber auch dort. Damit durften bis zur Verhandlung der Hauptsache die streitgegenständlichen Veranstaltungen auf dem Büchlhof nicht mehr stattfinden.

Im Dezember 2019 trafen sich die Beteiligten schließlich zur mündlichen Verhandlung vor dem Regensburger Verwaltungsgericht – und gingen ein Stück weit versöhnlich auseinander: Es wurde vereinbart, außergerichtlich untereinander eine Lösung zu finden. Solange sollte das Verfahren ruhen.

Doch zu einer einvernehmlichen Lösung kam es nicht, und so trafen sich die Streitparteien am Dienstag dieser Woche – fast auf den Tag genau ein Jahr später – nochmals zu einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Regensburg. Das Urteil machte das Verwaltungsgericht am Mittwoch bekannt. Die Klage von Franz Lohbauer gegen die Nutzungsuntersagung wurde abgelehnt, wie Gerhard Apfelbeck, stellvertretender Sprecher des Verwaltungsgerichts, den Oberpfalz-Medien auf Nachfrage mitteilte. Die Begründung des Urteils liege noch nicht vor. Sie werde den Beteiligten in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt. Nach der Zustellung könne eine Zulassung zur Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden. Das Verfahren könnte also noch in eine weitere Runde gehen.

 
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