Die Gäste kehren zurück in die Eisdielen, Wirtschaften und Cafés. Doch lange galt: keine Gäste, kein Einkommen. So einfach und traurig ist die Rechnung für den Wirt. Aber einige Kommunen kommen der Gastrobranche entgegen – auch jetzt nach der Wiedereröffnung. Wer was tut im Überblick:
Die Lage in Neustadt/WN
So verzichtet etwa die Stadt Neustadt laut einer Pressemitteilung weiter auf die Gebühren für die Freisitze auf städtischem Grund. Neustadts Bürgermeister Sebastian Dippold bezeichnet das als einen "mehr symbolischen Beitrag" angesichts der schweren Einkommensausfälle in der Gastronomie nach dem langen Lockdown. Zudem habe die Stadt aber auch beim Wirt der Stadthalle in Coronazeiten auf die Pacht verzichtet. "Es hilft nichts, wenn wir hier die Hand aufhalten, auf Geld bestehen, welches uns theoretisch zusteht, und wir uns dann einen neuen Pächter suchen dürfen, weil der alte hochverschuldet hinschmeißt", sagt Dippold und erklärt weiter: "Ich hoffe inständig, dass andere Vermieter, wo es ihnen möglich war, auch Nachricht mit ihren Pächtern hatten."
Die Lage in Weiden
In Weiden stellt sich die Situation für die Wirte schwieriger dar. Die Max-Reger-Stadt ist Stabilisierungskommune. Deshalb ist es laut Oberbürgermeister Jens Meyer nicht möglich, auf Gebühren und Einnahmen bei den Freischankflächen zu verzichten. "Aber bei der Auslegung der Freischankflächen wollen wir auch heuer großzügig vorgehen. Ich bitte hier die Gastronomie, rechtzeitig den Kontakt mit der Stadt zu suchen", sagte der Stadtchef bereits im Mai in einem Interview mit Oberpfalz-Medien.
Die Lage in Amberg
Und wie handelt die Stadt Amberg, um die Innenstadt wieder zu beleben? Sie erlässt den Wirten die Gebühr für die Außenbestuhlung, vergrößert die Freischankflächen und bietet den Besuchern des Zentrums Gratisparken an.
Das gilt aktuell beim Restaurantbesuch in Weiden und im Landkreis Neustadt/WN
- Nach der Außengastronomie seit Montag auch Innengastronomie von Restaurants, Speiselokalen und Biergärten wieder geöffnet
- Voraussetzung: stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100
- Öffnungszeit: bis 24 Uhr
- Da Inzidenz unter 50 geöffnet ohne Termin und ohne Test, aber mit Kontaktdatenerfassung
- FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
- Bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten pro Tisch
- Nicht mitgezählt werden Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene















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