(ms) Pressesprecherin Claudia Prößl erklärte, dass es sich dabei aber um keine generelle Erlaubnis für den Einsatz von Nachtzielgeräten beziehungsweise Nachtzieltechnik handle. Hierfür besäßen die Unteren Jagdbehörden keine rechtliche Befugnis. Grundsätzlich sei der Einsatz gemäß Jagd- und Waffengesetz weiterhin verboten.
Allerdings, so Prößl, könnten Untere Jagdbehörden unter bestimmten, strengen Voraussetzungen lediglich einzelne Jäger mit besonderer Begründung auf Antrag nach pflichtgemäßer Ermessensausübung jagdrevierbezogen ermächtigen. Es gehe im Speziellen um den zeitlich befristeten Einsatz von "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräten, Infrarotstrahlern oder künstlichen Lichtquellen in Verbindung mit dem Gewehr bei der Jagd auf Schwarzwild.
"Wegen der aktuellen Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest und der damit verbundenen enormen potenziellen Sachschäden für Schweinebauern, den Landkreis sowie das ganze Bundesgebiet und mangelnder flächendeckender diesbezüglicher Lösungsansätze seitens der übergeordneten Behörden hat sich Landrat Andreas Meier unter Einbeziehung interner und externer Fachstellen bzw. Fachbehörden zu diesem aus hiesiger Sicht notwendigen Schritt entschieden", heißt es in der Stellungnahme der Behörde.
Landkreis Neustadt besonders gefährdet
Wegen des nachweislich hohen Schwarzwildvorkommens und der Grenznähe zur bereits betroffenen Tschechischen Republik sei der Landkreis Neustadt besonders gefährdet. Deshalb könnten in Jagdrevieren, in denen nachweislich hohes Schwarzwildvorkommen herrsche und in denen die erwähnte Technik auch tatsächlich geeignet erforderlich und angemessen erscheine, personenbezogene Erlaubnisse auf Antrag erteilt werden. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse sei davon auszugehen, dass eine starke Reduzierung der Schwarzwildbestände die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags der Wildseuche nach Deutschland und vor allem eine mögliche Weiterverbreitung im Bundesgebiet verringert. Das ist die sogenannte Durchbrechung der Übertragungskette. Das Landratsamt hält dies neben den anderen bereits eingeführten Präventionsmaßnahmen für einen weiteren Baustein im Kampf gegen die ASP.
Die Antragstellung erfolgt über ein bereitgestelltes Formular. Der Jäger muss laut Prößl nachweisen, dass im Jagdrevier zu viele Wildschweine leben, und plausibel begründen, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik die Bejagung von Schwarzwild effizienter macht. Sofern der Antragsteller nicht selbst Jagdpächter sei, müsse der Jagdpächter einer Antragstellung zustimmen.
Jägerschaft diskutiert kontrovers
Die Freigabe von Nachtzieltechnik wird auch in der Jägerschaft kontrovers diskutiert. Der aus Leuchtenberg stammende und in München wohnende Bundestagabgeordnete Florian Post hat sich in der Zeitschrift "Jagd in Bayern", dem Mitteilungsblatt des Bayerischen Jagdverbands (BJV), in der Maiausgabe in einem Interview kritisch geäußert.
Eine Freigabe obliege der Bundesgesetzgebung und könne nicht durch Landesgesetze herbeigeführt werden, erklärt der Waidmann. Das Bayerische Staatsministerim für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehe in dieser Sache grob fahrlässig vor. "Man kann und darf keinen Landrat im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zu rechtswidrigem Verhalten auffordern." Außerdem mache sich bei der Verwendung der Technik jeder Jäger strafbar, warnt der SPD-Parlamentarier. Der zweite Vorsitzende des Jagdschutz- und Jägerverbands Weiden-Neustadt, Wolfgang Hohlmeier, der den Verband interimsmäßig führt, wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Er sei mit dem Thema nicht so befasst.
Bis Donnerstagabend lagen im Landratsamt vier Anträge für den Einsatz von Nachtzielgeräten vor. Bewilligt sei davon noch keiner, verriet Prößl. Im Weidener Rathaus ist nach den Angaben von Reinhold Gailer noch kein Gesuch gestellt worden. Der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung sagte, eine Jagdgenossenschaft habe lediglich einmal nachgefragt.





















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