Jagdunfall bei Niedermurach: Aus welcher Waffe kam der Schuss?

Niedermurach
08.08.2023 - 10:02 Uhr
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Schuss trifft 72-jährigen Treiber: So geschehen bei einer Wildschweinjagd bei Niedermurach (Landkreis Schwandorf). Die Ermittlungen gegen die beteiligten Jäger laufen noch.

Bei einer Jagd auf Wildschweine bei Niedermurach wurde im Dezember 2022 ein Mann durch einen Schuss verletzt.

Die verirrte Kugel erwischte einen Treiber: Bei einem Jagdunfall am 17. Dezember nahe Niedermurach war ein 72-Jähriger Mann am Bein verletzt worden. Die Ermittlungen in dem Fall gestalten sich schwierig. Noch ist nicht klar, aus welchem Gewehr die Kugel kam, die bei einer Drückjagd auf Wildschweine nahe Niedermurach vermutlich als Abpraller den Mann traf.

Wie die Staatsanwaltschaft Amberg auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien mitteilte, wird noch gegen alle sechs beteiligten Jäger ermittelt. "Die Ermittlungsakte befindet sich derzeit zur Einsicht bei der Verteidigung, zwei der Beschuldigten sind anwaltlich vertreten", teilte Oberstaatsanwalt Carsten Reichel mit. "Ob und inwiefern sich letztlich ein für eine Anklageerhebung hinreichender Tatverdacht ergibt, ist noch zu prüfen. Gleiches gilt für die Frage, ob gegebenenfalls noch weitere Ermittlungen erforderlich werden." Auch insoweit werde die Einlassung der Verteidigung abgewartet, so Reichel. Die Verteidiger hätten Einlassungen der Mandanten angekündigt.

Die Waffen der beteiligten Jäger waren sichergestellt worden. Sie wurden nach Auskunft des Chefs der Polizeiinspektion Oberviechtach, Hauptkommissar Werner Linhart, bereits gutachterlich untersucht. Letztlich ließ sich bislang noch nicht eindeutig feststellen, aus welchem Gewehr die Kugel stammte.

Mehrere Schüsse gefallen

Sechs Jäger und sieben Treiber hatten sich am 17. Dezember nachmittags in einem Waldstück bei Niedermurach versammelt, um Wildschweine zu erlegen. Den Treibern war es auch gelungen, einen Keiler aufzuscheuchen. Mehrere Schüsse fielen, das Tier wurde auch getroffen. Allerdings folgte darauf ein Schockmoment: ein Projektil hatte einen damals 72-jährigen Treiber am Fuß verletzt – vermutlich ein Querschläger. Gefrorener Boden gilt bei Drückjagden im Winter als Risiko. Projektile können unkontrolliert abprallen.

Ein Rettungshubschrauber brachte den Mann damals in eine Amberger Klinik, Lebensgefahr bestand nicht. Der Notarzt hatte von einem "glatten Durchschuss" in Höhe des Knöchels gesprochen. Die Polizei Oberviechtach übernahm die Ermittlungen, die sich zunächst schwierig gestalteten: Der getroffene, rund 60 Kilo schwere Keiler war in den Wald geflüchtet und galt als Risiko. Auch die Nachsuche mit Wärmebildgeräten war erfolglos geblieben.

Das Projektil, das den Treiber getroffen hat, wurde nicht gefunden. Anhand möglicher Spuren am Schuhwerk des Betroffenen sah die Polizei die Chance, möglicherweise Rückschlüsse auf die verwendete Munition zu ziehen. Das ist offenbar nicht beweissicher gelungen. Laut den Ermittlungen am Unfallort haben alle Jäger und Treiber entsprechend auffällige Kleidung getragen, auch die Belehrung der Jagdteilnehmer war wie vorgeschrieben erfolgt. Unmittelbar nach dem Unfall und den ersten Vernehmungen hatten sich die Ermittlungen auf zwei Schützen konzentriert. Denn nur zwei der sechs Jäger hätten an diesem Nachmittag tatsächlich geschossen, hieß es im Januar seitens der Polizei. Im Raum steht der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung.

Erinnerungen an Nittenau

Der Unfall rief natürlich Erinnerungen an einen Fall in Nittenau im August 2018 wach. Ein Projektil hatte damals einen 47-Jährigen auf dem Beifahrersitz eines vorbeifahrenden Autos getroffen und getötet. Das Landgericht Amberg verurteilte den verantwortlichen Jäger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass das Projektil zunächst die Weichteile eines getroffenen Wildschweins durchschlagen und dann den Mann im Auto tödlich getroffen hat.

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Hintergrund:

Fahrlässige Körperverletzung

  • Straftat: Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (229 StGB).
  • Fahrlässige Körperverletzung: Täter handelt unwissentlich und unwillentlich. Schaden entsteht, weil der Verursacher seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist.
 
 

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