Oberpfalz
13.05.2020 - 18:56 Uhr

Eigenes Konzept für jede Sportart – Antworten auf Leserfragen [Teil 40]

Zwar dürfen Fitnessstudios kontaktloses Training im Freien anbieten, einige Mitglieder geben sich damit aber nicht zufrieden. Im 40. Teil unserer Leserfragen steht das Thema Sport an erster Stelle.

Bayerische Mitglieder von Fitnessstudios müssen sich noch etwas gedulden. Während in anderen Bundesländern bereits trainiert wird, ist hierzulande nur eine Übungsgruppe von fünf Personen unter freiem Himmel erlaubt. Bild: Marius Becker/dpa
Bayerische Mitglieder von Fitnessstudios müssen sich noch etwas gedulden. Während in anderen Bundesländern bereits trainiert wird, ist hierzulande nur eine Übungsgruppe von fünf Personen unter freiem Himmel erlaubt.

Durch die am Montag bekanntgegebenen Lockerungen wollen viele ihrem Sport wieder nachgehen.

Darf mein Fitnessstudio die Beiträge weiterhin abziehen und muss ich einen "Thekengutschein" akzeptieren?

Nein, sagt Rechtsanwalt Martin Asmus von der Kanzlei Dr. Wilfurth Rechtsanwälte aus Amberg. "Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Schließung, dürften Verbraucher die Beiträge vorbehaltlos zurückfordern." Auch Gutscheine müssen nicht angenommen werden. Dennoch ist es in Corona-Zeiten ein positives Signal, die Studios durch die laufenden Beiträge zu unterstützen. Oft helfe es auch, mit dem Betreiber zu reden und eine Lösung, zum Beispiel eine Vertragsverlängerung, zu vereinbaren.

Besteht für meinen Fitnessstudiovertrag ein Sonderkündigungsrecht?

Verträge in Fitnessstudios sind meist sogenannte Mischverträge. Zum einen enthält es einen Mietvertrag für die Benutzung der Geräte, zum anderen einen Dienstvertrag für die Betreuung. Hinzu kommt noch eine gewisse Vertragslaufzeit. "Wenn also solche Leistungen seitens des Studios nicht mehr erbracht werden können, besteht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht", erklärt Asmus. Dieses kann schriftlich gegen den Betreiber eingereicht werden.

Wann kann ich wieder Klettern und Bouldern?

Seit Montag, den 11. Mai, dürfen Außenbereiche der künstlichen Kletteranlagen wieder öffnen. Allerdings gelten strikte Zugangs-, Abstands- und Hygieneregeln. Derzeit werden von einer Expertengruppe Regeln zur behutsamen Wiedereröffnung erarbeitet, schreibt der Deutsche Alpenverein auf seiner Internetseite. Viele Spitzensportverbände haben bereits ein Konzept erarbeitet, wie ihre spezielle Sportart ausgeführt werden kann. Auf der Internetseite des Deutschen Olympischen Sportbunds können diese für zahlreiche Sportarten heruntergeladen werden.

Gibt es einen Zeitplan für Behinderteneinrichtungen?

Inwieweit Einrichtungen geöffnet werden können, hängt von der einzelnen Einrichtungsform ab, schreibt das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Ab dem 18. Mai sollen Werkstätten wieder öffnen dürfen. Die bisherige Notgruppenbetreuung für Wohnheimbewohner bleibt erhalten. Frühförderstellen können seit dem 11. Mai dringend erforderliche Leistungen in begrenztem Maß wieder anbieten. Förderstätten bleiben über den 18. Mai vorerst geschlossen. Die Möglichkeit der Notbetreuung bleibt weiterhin bestehen.

Wie viele Menschen dürfen bei einer Beerdigung dabei sein?

An Bestattungen im Freien dürfen künftig bis zu 50 Menschen teilnehmen. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilte, gelten nun dieselben Vorgaben wie für Gottesdienste. Die Höchstteilnehmerzahl für Zeremonien unter freiem Himmel beträgt nun 50 Personen und es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren. In Gebäuden ist die maximale Zahl der Gäste von der Anzahl der Plätze abhängig, bei denen ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Weiden in der Oberpfalz02.05.2020
Oberpfalz12.05.2020
Oberpfalz11.05.2020
Oberpfalz08.05.2020
Deutschland und die Welt05.05.2020
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.