Von Katrin Pasieka-Zapf und Susanne Forster
Es gibt weitere Antworten zu unseren Corona-Leserfragen. Etwa dazu, ob es beim Abschluss von Lebensversicherungen zu Schwierigkeiten kommen kann.
Wir walken einmal wöchentlich in einer größeren Gruppe mit etwa zehn Frauen. Ist das jetzt wieder erlaubt, wenn wir den nötigen Abstand halten?
Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen aufgenommen werden, so das Innenministerium. Zu diesen zählen etwa: Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, Einhaltung der Abstandsregeln, Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, kontaktfreie Durchführung, Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
Dürfen wir alte Kinderzimmermöbel, die wir verschenken möchten, vor die Haustür oder in die Garage stellen und dort von jemandem abholen lassen, um Kontakt zu vermeiden?
Ja, das ist möglich, sagt das Kompetenzteam Corona des Bayerischen Staatsministeriums. Zu beachten ist, die Möbel auf dem eigenen, privaten Grundstück abzustellen.
Kann es derzeit bei einem KFZ-Haftpflichtschaden zu Problemen bei der Schadensabwicklung kommen?
Nein, sagt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die KFZ-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und entschädigt die Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug zugeführt werden. Schäden, welche am eigenen PKW entstehen wären über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese werden laut GDV, wie bisher, Einzeln geprüft. Das es hier zu Problemen kommen kann sieht der Verband als sehr unwahrscheinlich. Die aktuelle Situation wird sich auf die deutschen Autofahrer wahrscheinlich im kommenden Jahr positiv auswirken. Durch die geringere PKW-Nutzung kommt es zu weniger Unfällen. Die Beiträge könnten nächstes Jahr sinken.
Kann es wegen Corona, beim Neuabschluss von Kranken- oder Lebensversicherungen, zu Schwierigkeiten kommen?
"Aktuell schieben Interessenten Versicherungsentscheidungen vor sich her", erklärt die Pressestelle des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Durch die aktuelle Lage kommen häufig Selbstständige in die Situation, die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr zahlen zu können. Die Pressestelle rät daher jedem in finanziellen Engpässen, direkt Kontakt mit dem Versicherer zu suchen. So können Beitragsstunden oder andere individuelle Regelungen unkompliziert gefunden werden. Da derzeit keine Langzeitschäden durch Corona bekannt sind und auch hoffentlich nicht eintreten, sollte sich auch eine überstandene Corona-Erkrankung nicht negativ auswirken, so der PKV.
Ich finde keine Informationen zum Mindestabstand. Muss oder sollte dieser beim Treffen von Familien oder zweier Hausstände eingehalten werden?
Auch mit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung bleibt die Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot weiterhin bestehen. Wie das Bayerische Innenministerium schreibt, sollte jeder, wo immer es möglich ist, den Mindestabstand zu anderen Personen einhalten.
Gilt auch in Arzt- und Zahnarztpraxen eine Maskenpflicht?
Ja. Seit dem 11. Mai gilt in Arzt- und Zahnarztpraxen für Personal, Patienten und Begleitpersonen die Maskenpflicht.
Ist es erlaubt, eine Visier-Schutzmaske (FaceShield) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden?
Nein. Auf Nachfrage schreibt das Gesundheitsministerium, dass Visier-Schutzmasken nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet sind. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden. Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen. Die relevante und notwendige Reduktion der Verteilung der Viren durch die Atemluft ist somit nicht gegeben und kein ausreichender Fremdschutz gewährleistet.
Ich habe ein Yogastudio und biete Yoga auch im Garten an. Darf ich meine Kurse im Garten mit Mindestabstand anbieten?
Seit 11. Mai ist kontaktfreier Individualsport erlaubt. Möglich ist ein kontaktloses Training in Form von etwa Kraft-, oder Konditionstraining, wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen und der Einhaltung des Mindestabstands (1,50 Meter) zwischen Personen stattfindet, so das Innenministerium auf seiner Internetseite.
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