Bereits im Juni 2022 hatte die Gemeinde Parkstein den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord II“ für Witron angepasst und damit den Grundstein für den Ausbau der Betriebshallen gelegt. Der nun beschlossene Bau soll rund 210 Meter lang und 100 Meter breit werden. Die neue Halle soll durch eine Verbindungsbrücke mit der bestehenden Halle zusammengeführt werden.
„Das Projekt gilt als Sonderbau, das heißt trotz Vorlage eines gültigen Bebauungsplans muss ein Bauantrag gestellt werden“, betont Bürgermeister Reinhard Sollfrank. Von Verwaltungsseite gebe es gegen die eingereichten Unterlagen keine Bedenken. Da bei Großprojekten aber oft Anpassungen vorgenommen werden müssen, sollte der Bürgermeister bei „unwesentlichen Abweichungen“ vom Bauantrag Entscheidungen ohne den Marktgemeinderat treffen dürfen. Dies diene der Beschleunigung des Bauprozesses, da der Rat nur einmal im Monat tagt.
Eine widerspricht
Schon bei der Aufstellung des Bebauungsplans hatte Sylvia Korsche-Ströhl (FWG) dem Beschluss widersprochen, da sie es ablehnte „der Belange der Gewerbegebietserweiterung Vorrang gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung einzuräumen“. So sah sie sich gezwungen, gegen den Bauantrag zu stimmen, ohne ihre Argumente wiederholen zu wollen. Die übrigen Marktgemeinderäte gaben grünes Licht.
Martin Bodenmeier (FWG) freut sich über die Erweiterung von Witron und das Bekenntnis zum Standort. „Aber wir können nicht nur immer weiter Gewerbegebiete ausweisen und ersticken dann irgendwann im Verkehr,“ mahnte er zugleich. Sollfrank kennt das Problem und beschäftigt sich mit Fragen einer möglichen Umgehungsstraße. „Zudem ist das Betriebsgelände sehr gut von der anderen Ortsseite erreichbar.“
Bei dieser Gelegenheit erkundigte sich Tanja Neumann (Grüne) nach den Plänen eines Parkdecks von Witron. Sollfrank versicherte, dies sei in Planung und werde kommen. Über die Details werde der Marktgemeinderat rechtzeitig informiert, schließlich müsse er das Projekt beschließen.
Ja zu Photovoltaik
Für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen hat der Marktgemeinderat das Auswahlkriterium der Bürgerbeteiligung gesondert ausgestaltet. Es sind sowohl einfache Sparanlagen als auch genossenschaftliche Mitgliedsanteile ab 500 Euro möglich. Dem Investor wurde auferlegt, die Bürger über diese Möglichkeiten zu informieren. Ende Mai habe es eine gut besuchte Informationsveranstaltung gegeben. Damit habe der Marktgemeinderat sich an seine Auflage gehalten.
Der Ausschreibungsdienstleister für kommunale Strom und Gasversorgung "Kubus" setzte die Gemeinde in Kenntnis, dass künftig Liefermengen von mehr oder weniger als zehn Prozent zu der ausgeschriebenen Jahresmenge aufgeschlagen oder abgezogen werden und die Kommunen zur Zahlung verpflichtet sind. Erst bei einer Überschreitung dieser Toleranz wird ein separates Entgelt berechnet. Für Sollfrank unausweichlich: „Die Anbieter machen ohne eine solche Regelung keine Angebote mehr.“ Der Marktgemeinderat stimmte dem einstimmig zu.
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