Jetzt ist das Landratsamt am Zug. Die Bauexperten bekommen zunächst die Unterlagen über die "Nutzungsänderung der Unterstellhalle zur Fahrzeugaufbereitung von Gebraucht- und Neuwagen mit Betriebsleiterwohnung" von der Gemeinde wieder auf den Schreibtisch.
Ziel der Beamten sei es, das Genehmigungsverfahren möglichst abzuschließen. "Das kann mit einer Genehmigung enden, oder einer Ablehnung bis hin zu einem möglichen Rückbau entsprechend des genehmigten Zustands", so Prößl. Wie lange das dauere, sei schwierig vorherzusagen. "Je nachdem, wie viel und was zu prüfen ist", meint die Sprecherin. Es passiere auch immer wieder, dass Unterlagen nachgefordert werden müssten. Auch ein Bußgeld könne möglicherweise am Ende im Raum stehen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan "Schloßpaint I" der Gemeinde Pirk war der Fokus des Landratsamts auch auf die Bestandssituation südlich der Rothenstädter Straße gelegen. "Dabei war aufgefallen, dass die Nutzung nicht dem Genehmigungsstand entspricht." Die Behörde stellte fest, das das als Unterstellhalle genehmigte Gebäude als Halle zur Fahrzeugaufbereitung von Gebraucht- und Neuwägen mit Betriebsleiterwohnung genutzt werde. "Daher muss entweder die nicht genehmigte Nutzung aufgegeben werden oder ein nachträglicher Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden, damit die Nutzung -wenn möglich - nachträglich durch eine Genehmigung legalisiert werden kann."
Der Antrag auf Nutzungsänderung der Unterstellhalle zur Fahrzeugaufbereitung von Gebraucht- und Neuwägen mit Betriebsleiterwohnung wurde im Mai 2018 gestellt. "Er war unvollständig, so dass Unterlagen nachgefordert werden mussten." Während der Prüfung des Antrags wurde das Baugrundstück von der Baukontrolle des Landratsamtes vor Ort besichtigt. Prößl: "Es wurde festgestellt, dass bereits illegale Nutzungen beziehungsweise abweichende Bauausführungen vorgenommen wurden, die nur in Teilen mit Hilfe des vorgelegten Antrags legalisiert werden sollten." Daraufhin forderte das Landratsamt den Antragsteller auf, vollständig berichtigte Pläne vorzulegen."
Diese gab die Kreisbehörde an die Gemeinde weiter. Wie üblich, kamen sie im Gemeinderat zur Sprache. Ungewöhnlich: Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert. Nach Eingang der Akten im Landratsamt wird der Antrag bearbeitet und dann darüber entschieden. Auf jeden Fall bekomme die Gemeinde einen Abdruck der Verfügung.
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