Joachim Wolbergs und sein Anwalt Peter Witting sind mit dem Urteil, das die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Mittwoch und Donnerstag gesprochen hat, sehr zufrieden. Das war die zentrale Botschaft bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Donnerstagabend. Trotzdem wird Anwalt Witting in Revision gehen, weil es ein großer Makel sei, dass die zulässige Anwerbung von Parteispenden sich bei einem Amtsträger im Bereich der Korruption bewege. Das sei lebensfern. "Ich habe ein Störgefühl", sagte Witting. Es müsse grundsätzlich geklärt werden, wie juristisch damit umgegangen werde. "Auf kommunaler Ebene ist die Nähe von Amtsträgern zu Unternehmern am größten", ergänzte Wolbergs. Dieser Graubereich müsse aufgelöst werden.
Wolbergs und Witting erklärten, dass Richterin Escher sehr sorgfältig gearbeitet habe. Dass die Kammer einen Teil der Ermittlungsarbeit geleistet habe, den die Staatsanwaltschaft nicht erbracht hat. Dass die Staatsanwaltschaft vielmehr Fakten, die zur Entlastung der Angeklagten gedient hätten, unterschlagen habe. Ein nächster Schritt wird für Witting sein, die Landesanwaltschaft dazu zu bewegen, die vorläufige Suspendierung aufzuheben. Von dort kam am Mittwoch die Information, es müsse das schriftliche Urteil abgewartet werden. Das liegt erst im Oktober oder November vor. Witting will es mit einem informellen Gespräch versuchen. Sonst wird er den verwaltungsgerichtlichen Weg einschreiten und versuchen, eine rasche Entscheidung zu erwirken.
Bereits am Mittwochabend wurde beschlossen, dass Wolbergs als Oberbürgermeisterkandidat seines Wahlvereins "Brücke" antreten wird. In der nächsten Woche wird er mit dem Wahlkampf beginnen - unabhängig von einer Entscheidung über die Suspendierung oder vom weiteren Verfahren. Mit Infoständen und Hausbesuchen. Und wenn die Suspendierung nicht aufgehoben werde, habe er viel Zeit, mit den Menschen zu sprechen. Er habe das Vertrauen der Bürger verloren. Das müsse er wieder gewinnen.















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