Ein Wildunfall mit einem Reh auf der Kreisstraße AS 32 im Bereich Schnaittenbach wird eine 61-jährige Autofahrerin aus Sulzbach-Rosenberg im Nachgang noch beschäftigen. Der Frau war laut Polizeibericht am Dienstag gegen 17 Uhr ein Reh vor das Auto gelaufen. Es kam zum Zusammenstoß. Das Reh lag zunächst verletzt im Straßengraben, konnte sich jedoch wieder aufrappeln und flüchtete verletzt in den Wald. Die Frau dachte sich zunächst nichts dabei, da an ihrem Fahrzeug nur geringer Schaden entstanden war und setzte ihre Fahrt fort, ohne die Polizei oder den Jagdpächter zu verständigen. Erst gegen 23 Uhr begab sie sich dann zur Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg, um den Wildunfall dort zu melden.
Der Polizeibericht wird an dieser Stelle deutlich: Ein Wildunfall ist nach dem Bayerischen Jagdgesetz unverzüglich beim Revierinhaber oder der nächst erreichbaren Polizeistation zu melden. Im konkreten Fall wäre das schon deshalb notwendig gewesen, um dem Jagdpächter die unverzügliche Nachsuche und gegebenenfalls die Erlösung eines schwer verletzten und möglicherweise leidenden Tieres zu ermöglichen. Deshalb sehe sich die Frau mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayerischen Jagdgesetz konfrontiert.
Die Polizei bittet zur Vermeidung unnötigen Tierleids um unverzügliche Meldung jeglichen Wildunfalls. Aufgrund dieser Meldung informiert die Polizei den örtlich zuständigen Jagdpächter, der dann tätig werden kann. "Der Meldeverpflichtung kann der Fahrzeugführer sowohl persönlich bei einer Polizeidienststelle oder aber auch per Mobiltelefon nachkommen."















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