Wegen sechs Drogendelikten und einem Diebstahl sollte sich ein Angeklagter am Dienstag vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Doch Strafrichterin Silvia Schatz wartete vergeblich. Der Mann erschien nicht. Richterin Schatz schickte die Schwandorfer Polizei los, um am Wohnort des Mannes nach ihm zu suchen – doch auch dieser "Vorführbefehl" blieb ohne Erfolg. Die Beamten konnten den Angeklagten nicht aufgreifen. Staatsanwalt Sebastian Eckl beantragte deshalb nach einer entsprechenden Wartezeit einen Haftbefehl gegen den Mann, den die Richterin schließlich erließ. Mehrere Zeugen und ein Übersetzer wurden unverrichteter Dinge entlassen. Zum nächsten Verhandlungstermin wird der Mann nun aller Wahrscheinlichkeit nach aus der Untersuchungshaft vorgeführt – wenn die Polizei ihn erwischt.
In der Strafprozessordnung ist geregelt, dass "gegen einen ausgebliebenen Angeklagten" die Hauptverhandlung nicht stattfindet. "Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist", heißt es in Paragraf 230.















 
 
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