Der Mann steht in dem Verdacht, in der Nacht zum 28. April 2018 Feuer am Gastronomiegebäude des damals im Bau begriffenen Freizeitparks am Steinberger See gelegt zu haben. Zunächst tappten die Ermittler völlig im Dunkeln bei der Suche nach dem Unbekannten, der den seinerzeit bereits nahezu fertiggestellten Bewirtschaftsungstrakt des Freizeitparks in Seenähe angezündet und einen Schaden in sechsstelliger Höhe verursacht hatte. Eine Woche später wurde dann ein junger Mann aus der Umgebung des Brandortes festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Offenbar hatte eine Videokamera Aufnahmen von ihm gemacht.
Über seinen Anwalt hat der Verdächtige unterdessen mehrfach versucht, aus der U-Haft freizukommen. Doch er sitzt weiter hinter Gittern. Die Ermittlungen gegen ihn sind unterdessen abgeschlossen. Sie mündeten dieser Tage in eine Anklage wegen Brandstiftung, die der Ersten Strafkammer des Landgerichts Amberg zugestellt wurde.
Die Strafkammer muss nun zunächst die Anklage zulassen und das sogenannte Hauptverfahren eröffnen. Erst dann kann ein Prozesstermin festgelegt werden. Das dürfte nach Lage der Dinge nicht vor dem Frühjahr 2019 der Fall sein. In der Verhandlung muss sich dann herausstellen, ob der Beschuldigte zur Tatzeit erheblich unter Alkoholeinfluss stand und ob er womöglich, wie seinerzeit kolportiert wurde, aus Verärgerung darüber handelte, dass sich am Steinberger See der Tourismus zunehmend vergrößert. Das Gastronomiegebäude, damals vom Brand schwer gezeichnet, ist unterdessen wieder hergestellt und seiner Bestimmung übergeben worden. Den Schaden hat eine Versicherung beglichen.













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