Schwandorf
05.07.2018 - 16:00 Uhr

Durch Betrug zu Geld für Drogen

Eine illegale Geldbeschaffungstour führt einen 42-Jährigen ins Internet. Ein Richter rät ihm dringend, seine Drogenabhängigkeit in den Griff zu bekommen.

Sie standen nachts auf, um die teilweise sehr langen Strecken bis zum Amberger Landgericht zurückzulegen. Endlich da, mussten die drei Männer zur Kenntnis nehmen, dass man ihre Zeugenaussage nicht mehr brauchte. Die Betrugsopfer kamen aus München, Stuttgart und dem thüringischen Schleiz. Sie waren auf einer Auktionsplattform im Internet auf einen 42-jährigen Schwandorfer hereingefallen, hatten Geld für eine goldene Kette, eine Babywaage und ein Handy überwiesen. Dann hörten sie nie mehr etwas vom Anbieter, bekamen die ersteigerten Sachen nicht und gingen zur Polizei.

Jetzt brach bei den Leuten alles andere als Freude aus, als sie vom Vorsitzenden der Dritten Strafkammer, Gerd Dreßler, hörten, dass ihre Tour eigentlich genau genommen nur ein Ausflug in die Oberpfalz war. Der Richter erklärte: "Dass wir Ihre Aussagen nicht mehr brauchen, ließ sich vorher wirklich nicht absehen." Der Angeklagte, so stellte sich heraus, lebt samt seiner mehrköpfigen Familie von Unterstützung und ist drogensüchtig. Er brachte fünf Vorstrafen mit, saß mehrfach wegen illegaler Geldbeschaffungstouren hinter Gittern und wurde vom Schwandorfer Amtsgericht erneut für ein halbes Jahr in Haft geschickt, als er die jetzt nicht mehr benötigten Zeugen um Bargeld betrog.

"Ich will in eine Therapie", gab der 42-Jährige nun in der Berufungsverhandlung zu verstehen. Das sei löblich, erwiderte Richter Dreßler. Doch vonseiten der Strafkammer sah er keine Möglichkeit, eine Entzugsmaßnahme anzuordnen und die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. "Um einen Therapieplatz müssen Sie sich schon selber kümmern", wurde dem 42-Jährigen mitgeteilt und geraten, den Einspruch zurückzunehmen.

Das tat der Familienvater schließlich. Damit müsste er demnächst für sechs Monate in den Knast. Doch Staatsanwalt Tobias Kinzler stellte in Aussicht: "Wenn Sie einen Klinikplatz finden und die Maßnahme erfolgreich abschließen, können wir möglicherweise über eine Bewährung reden." Allerdings hatte Kinzler seine Zweifel daran. "Sie sind in der Vergangenheit immer ein Bewährungsversager gewesen", schrieb er dem Angeklagten ins Stammbuch.


 
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