Der Fall hatte vor wenigen Wochen eine Schwandorfer Amtsrichterin über mehrere Prozesstermine hinweg beschäftigt. Dabei stellte sich heraus: Die beiden Brüder aus Rumänien waren auf einem Rastplatz neben der Autobahn 6 unweit der Anschlussstelle Nabburg-West von Polizeifahndern kontrolliert worden. Im Handschuhfach ihres Wagens lagen 21 000 Euro, die einer der Rumänen angeblich von seinen Eltern im Heimatland zum 21. Geburtstag als Geschenk erhalten hatte.
Im Verhandlungsverlauf hatte einer der zwei Brüder (der andere war nicht mit nach Deutschland gekommen) im Beisein eines Anwalts mitgeteilt, man sei seinerzeit zunächst in Berlin gewesen, um ein Auto zu kaufen. Da dort ein solcher Fahrzeugerwerb nicht zustande kam, sei die lange Tour mit Ziel Amberg fortgesetzt worden. "Wieso Amberg?", wurde gefragt. Dort hielt sich angeblich zu diesem Zeitpunkt ein Landsmann der Rumänen auf, der beratend und hilfreich beim Autokauf zur Seite stehen wollte.
Zum Schluss blieben viele Ungereimtheiten. Deshalb wurde in Schwandorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden: "Das Geld bleibt in der deutschen Justizkasse und wird nicht herausgegeben". Zugrunde lag der starke Verdacht, die 21 000 Euro könnten aus Straftaten stammen. Die Entscheidung soll nun eine Strafkammer des Landgerichts Amberg überprüfen. Die beiden rumänischen Brüder haben sich per Einspruch an die nächst höhere Instanz gewandt. Das bedeutet: Sie müssen demnächst den weit über 1000 Kilometer weiten Weg bis in die Oberpfalz erneut auf sich nehmen. Womöglich sogar mehrfach. Das gilt auch für ihre Eltern und eine Schwester, die in Schwandorf als Zeugen auftraten.















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