Schwandorf
20.05.2022 - 16:50 Uhr

Corona: Neuer Omikron-Subtyp im Landkreis Schwandorf angekommen

Erstmals ist im Landkreis Schwandorf die südafrikanische Omikron-Variante BA.5 des Coronavirus aufgetreten. Konkrete Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen gibt es noch nicht.

56 607 Corona-Fälle stehen jetzt für den Landkreis Schwandorf in den Statistiken. Symbolbild: Christophe Gateau
56 607 Corona-Fälle stehen jetzt für den Landkreis Schwandorf in den Statistiken.

Mit 93 neuen Erstmeldungen vom Donnerstag und zunächst 61 vom Freitag (Stand gegen 16.30 Uhr) liegt die Gesamtzahl der Corona-Fälle im Landkreis Schwandorf seit Beginn der Pandemie aktuell bei 56 607. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank von 359,7 (Donnerstag) auf 336,8 (Freitag).

Der Anteil des hochansteckenden Omikron Subtyps BA.2 an allen neuen Infektionen ist erstmals seit seinem Auftreten Ende Februar – wenn auch nur marginal – von 70 auf 69 Prozent gesunken. "Leider geht diese Tendenz mit der Tatsache einher, dass bei einer stichprobenartigen Sequenzierung gestern erstmals die südafrikanische Omikron-Variante BA.5 im Landkreis nachgewiesen wurde", gibt das Landratsamt zu bedenken. Diese Variante sei nochmal infektiöser, da sie zum einen aufgrund genetischer Veränderungen etwas besser an menschliche Zellen andocken kann und zum anderen wohl den durch eine Impfung oder Infektion aufgebauten Immunschutz leichter umgehen kann. Jedoch gebe es momentan keine Hinweise, dass bei dieser Subvariante vermehrt schwere Verläufe oder Todesfälle auftreten. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Variante auf das Infektionsgeschehen im Landkreis Schwandorf auswirkt.

Beide gängigen Corona-Apps, die Corona-Warn-App und die CovPass-App, kündigen elf Monate nach der Zweitimpfung an, dass das Impfzertifikat der Zweitimpfung nach genau einem Jahr ablaufen würde. Angezeigt wird das auch denjenigen Nutzern, die das Impfzertifikat für die Drittimpfung eingescannt haben. Diese Hinweise haben keine rechtliche Relevanz. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt als vollständig geimpft. Das Zertifikat gilt ab dem Tag der Injektion auf unbestimmte Zeit und vorerst uneingeschränkt. Denn in Deutschland gibt es derzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impf-Zertifikaten begrenzt. Das in den Apps hinterlegte technische Ablaufdatum von zwölf Monaten hat keine praktischen Auswirkungen, stellt das Landratsamt fest.

Bei Reisen ins Ausland greift zumindest innerhalb der EU eine einheitliche Regelung: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder 270 Tage nach der Grundimmunisierung gültig. Nach Ablauf der 270-Tage-Frist (neun Monate) werden Menschen ohne Booster-Impfung bei Grenzübertritten Ungeimpften gleichgestellt.Wer ohne Genesenenstatus zweimal geimpft ist, gilt ab 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis als grundimmunisiert. Aktuell gilt ein Zertifikat nach einer Booster-Impfung EU-weit zeitlich unbegrenzt. Trotz der vereinheitlichten Regelung haben die Länder einen Gestaltungsspielraum: Sie dürfen bei der Einreise sowohl auf die Vorlage des Zertifikats verzichten als auch zusätzliche Tests verlangen.

Oberpfalz25.05.2022
 
Kommentare

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Martin Pfeifer

Die ersten Infektionen mit dem Subtype BA.5 haben erfahrungsgemäß keine Auswirkungen auf die Infektionszahlen. Aber nach den Erfahrungen des Herbst / Winter 2020 / 2021 und 2021 / 2022 dürfen wir uns spätestens im Oktober / November wieder auf steigende Infektionszahlen einstellen. Allein schon, weil die neue Variante infektiöser ist, also besser übertragen wird. Sprich: bei gleichem Abstand und der gleichen Menge Viren, die man einatmet, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion höher. Wenn die Variante zusätzlich die Immunabwehr aus der Impfung oder einer vorherigen Infektion besser umgeht, dürfen wir uns vor allem auf eines einstellen: mehr erkrankte Personen, die in der Wirtschaft ausfallen. Na dann viel Spaß. Die Lage war in vielen Betrieben bereits im Frühjahr 2022 schwierig, weil halt ständig Mitarbeiter fehlten.

ich hoffe, das die FDP bis dahin ihr rechtsstaatlich Idealbild "Jeder das Recht sich zu infizieren, wo er will" aufgibt. Es muß ja kein neuer Lockdown sein, aber eine Maskenpflicht in Innenräumen wird sicher sinnvoll sein. Tut das wirklich so weh?

21.05.2022
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