Aufgrund der Pandemiesituation ist der Einkauf von Zigaretten in Tschechien kaum noch möglich. Findige tschechische Händler haben sich deshalb einen Bestell- und Lieferservice einfallen lassen. Allerdings verstößt die Inanspruchnahme dieses Dienstes in Deutschland gegen zollrechtliche Bestimmungen. "Dass dies so ist, hat sich aber noch nicht bei allen Rauchern in den grenznahen Landkreisen herumgesprochen", schreibt die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in ihrem Bericht.
Am Sonntagnachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei demzufolge im Bereich des ehemaligen Grenzüberganges Höll eine dreiköpfige Familie aus dem Landkreis Schwandorf. Wie sich herausstellte, hatten die drei Personen 13 Stangen Zigaretten (insgesamt 228 Stück) von einem Händler unmittelbar an der Grenze auf deutschem Hoheitsgebiet übernommen. Da die betroffenen Personen die Zigaretten nicht selbst beförderten, beziehungsweise einführten, konnten sie sich auch nicht auf die sogenannte Richtmenge oder Reisefreimenge berufen. Die Bundespolizisten stellten deshalb die Zigaretten sicher.
Am Montagabend (18. Januar) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 34-Jährigen, ebenfalls aus dem Landkreis Schwandorf. Auch er hatte in gleicher Weise den Lieferdienst in Anspruch genommen und von dem Händler vier Stangen Zigaretten (704 Stück) gekauft.
In allen Fällen übernahm die zuständige Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Zolls in Furth im Wald die weitere Sachbearbeitung. Da es sich je Person um weniger als 1000 Stück Zigaretten handelte, erwartet die vier Betroffenen ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach der Abgabenordnung und nach dem Tabaksteuergesetz.

















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