"Mexiko-Heinz" für Doppelmord verurteilt

Schwandorf
19.08.2021 - 19:18 Uhr
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Der Doppelmord von Büchelkühn wird mit der höchsten Strafe gesühnt, die das Gesetz vorsieht: Karlheinz R. (57) muss lebenslang ins Gefängnis. Der Täter schweigt vor Gericht bis zum Schluss.

Karlheinz R. im Gerichtssaal.

Als das Urteil verkündet wurde, tat der in seinem Freundeskreis als "Mexiko-Heinz" bekannte Karlheinz R. das, was er über fünf Prozesstage hinweg im Amberger Schwurgerichtssaal permanent gemacht hatte: Er drehte allen demonstrativ den Rücken zu. Was der 57-Jährige in der nahezu einstündigen Begründung der Vorsitzenden Richterin Jutta Schmiedel hörte, waren Sätze, die gesagt werden mussten: Er sei ein notorischer Rechtsbrecher, der am 27. Juni 2020 in Büchelkühn bei Schwandorf zwei Menschen erstach, die nach seiner Vorstellung nicht mehr weiterleben durften.

Karlheinz R. muss wegen Doppelmordes lebenslang hinter Gitter. Die Richter stellten außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Seine Freilassung könnte frühestens in 20 Jahren geprüft werden. Dem 57-Jährigen wurde außerdem eine Alkoholtherapie zugebilligt, die er nun hinter Gittern machen kann. Weiterer Bestandteil der Entscheidung ist, dass er zwei leiblichen Nachkommen seiner Opfer insgesamt 22 500 Euro zahlen muss. Das steht wohl nur auf dem Papier. Denn der Mann hat nichts. Er kann diese Auflage wohl niemals begleichen.

Für das Schwurgericht hatte sich über die Prozesstage hinweg ein Bild geformt, das die Ereignisse lückenlos zusammenfügte. Landgerichtsvizepräsidentin Schmiedel skizzierte, wie der damals eben erst aus dem Gefängnis entlassene Karlheinz R. Pläne schmiedete, seine Ex-Lebensgefährtin (57) und deren neuen Partner (69) umzubringen. "Er ging mit Vorsatz vor", sagte sie und schilderte, wie Karlheinz R. mit einem Messer auf die Terrasse des Büchelkühner Hauses vordrang und dann seine Mordvorhaben "in genau 12 Minuten" realisierte.

Zunächst bekam der 69-Jährige mehrere Stiche, dann dessen Partnerin. "Die Messerhiebe waren gezielt", hieß es im Urteil. Sie seien auch im Innern des Hauses gesetzt worden. Dann, so die Schwurgerichtsvorsitzende, sei ein besonders entwürdigender Akt gefolgt. Der Täter habe seine sterbenden Opfer teilweise entkleidet und in einer sexuell eindeutigen Position eng nebeneinander auf den Boden gelegt. Das, hieß es, entziehe sich menschlicher Vorstellungskraft.

Mordmerkmale eindeutig erkannt

Das Schwurgericht erkannte Mordmerkmale. "Die Arg- und Wehrlosigkeit wurde ausgenutzt" hieß es mit dem Hinweis darauf: "Heimtücke liegt vor." Zudem sei der 69-Jährige, der seiner Freundin im Innern des Hauses mit einem Knüppel zu Hilfe eilen wollte, deswegen umgebracht worden, "um einen Gegner bei der Ermordung des weiblichen Opfers auszuschalten".

Der Alkohol, so unterstrich die Richterin, habe eine Rolle gespielt. "Doch der Angeklagte war Alkohol gewohnt", fuhr sie fort und stellte fest: "Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sind nicht eingeschränkt gewesen". Da sei einer, so Schmiedel, mit dem Fahrrad an den Tatort gefahren, der "zwei Tötungsdelikte gezielt als Mittel für eigene Ziele begangen hat". Die 57-jährige Ex-Partnerin habe lange zuvor schon die Beziehungen zu ihm abgebrochen. "Dann kam er und wollte seine Besitzansprüche durch eine Bestrafung der Frau durchsetzen." Dazu habe aber auch der 69-Jährige ausgeschaltet werden müssen.

Zu Beginn des fünften Prozesstages hatte das Schwurgericht vier Plädoyers gehört. Zunächst den Schlussvortrag des Leitenden Oberstaatsanwalts Joachim Diesch. Das Verbrechen sei eindeutig nachgewiesen, machte er deutlich und beschrieb das Leben des als "Mexiko-Heinz" bekannten Schwandorfers: "Lügen, Lügen, Lügen". Einer, der "mehr Schein als Sein" bevorzugt und sich durch seine Existenz laviert habe. Für die von Vernichtungswillen getrieben Ermordung zweier Menschen verlangte Diesch eine lebenslange Freiheitsstrafe und legte dem Schwurgericht nahe, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Die Anwälte Claudia Schenk (Regensburg) und Erwin Hubert (Hof) vertraten Angehörige der Mordopfer. Sie schlossen sich dem Leitenden Oberstaatsanwalt an, wobei Schenk den Richtern vor Augen führte: "Dieser Mann hat eine frauenverachtende Haltung. Es macht ihm Freude, zu quälen". Erwin Hubert brandmarkte Karlheinz R. als "Mörder, der kaltblütig und heimtückisch vorgegangen ist."

Pflichtverteidiger in Not

Einen schweren Stand hatte Pflichtverteidiger Jürgen Mühl (Amberg). Er setzte aus seiner Sicht ein Bild von dem Kapitalverbrechen in Büchelkühn zusammen und gelangte zu der Ansicht, dass durch das Schweigen des Angeklagten im Grund genommen kein zur Verurteilung wegen Doppelmordes erforderliches Merkmal schlüssig erwiesen sei. Von daher legte Mühl dem Schwurgericht nahe, "auf Totschlag zu erkennen" und eine "zeitlich begrenzte Haftstrafe zu verhängen." Anwalt Mühl, so formte sich der Eindruck, hatte offenbar nie eine engeren Gesprächskontakt zu seinem Mandanten bekommen. Als das für ihn niederschmetternde Urteil gesprochen war, sagte "Mexiko-Heinz" zu seinem Verteidiger: "Alles Lügen hier. Wir gehen in Revision zum Bundesgerichtshof." Mühl will diesem Auftrag nachkommen. Doch die Chancen stehen eher schlecht.

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Schwandorf22.07.2021
 
 

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