Es ist ein bisschen verwirrend: In der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zu lesen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, in der Grundschulstufe Präsenzunterricht stattfindet. Im Übrigen ist auch Präsenzunterricht – aber unter einer Voraussetzung: Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann durchgehend und zuverlässig eingehalten werden. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Das Kultusministerium schreibt hingegen, dass nach den Pfingstferien bei einer Inzidenz bis 50 voller Präsenzunterricht ist für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten – und zwar ohne Mindestabstand.
Wer hat nun recht? Die einfache Antwort: beide. Wie Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl auf Anfrage erklärt, bildet die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung derzeit geltendes Recht ab. Die Ankündigung des Kultusministeriums ist hingegen quasi im Vorgriff auf das ab kommenden Montag geltende Recht zu sehen, weil die Verordnung in den nächsten Tagen geändert wird. Das heißt im Klartext: Es ist damit zu rechnen, dass an den Schulen Präsenzunterricht ohne Mindestabstand ist.
Diese Änderungen sind laut Prechtl noch nicht in die aktuelle Verordnung eingearbeitet, weshalb das Landratsamt sie auch nicht bekannt geben konnte. Es muss sich an das momentan geltende Recht halten. Wann es in dieser Woche zur Änderung der aktuell geltenden Verordnung kommt, ist noch nicht sicher.















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