Beim Schwandorfer Amtsgericht hatte es im letzten Jahr keinerlei Nachsicht gegeben. Allein schon wegen seiner zwölf Vorstrafen wurde ein selbstständiger Unternehmer (38) nach einem Vorkommnis auf dem Bahnhof in Schwandorf für 14 Monate hinter Gitter geschickt. Wie hätte er da noch einen Bogen um die Justizvollzugsanstalt machen können? Verteidiger Tim Fischer (Regensburg) hielt engen Kontakt zu seinem Mandanten und empfahl ihm, eine Reihe von Schritten zu unternehmen, um künftig straffrei zu bleiben. Das tat der 38-Jährige und sammelte damit Pluspunkte in der zweiten Instanz.
Vor der Dritten Strafkammer des Amberger Landgerichts wurde der Fall jetzt noch einmal aufgerollt und die Frage besprochen, ob die Richter sich zu einer Bewährungsstrafe durchringen würden. "Das fiel nicht leicht", unterstrich später der Kammervorsitzende Peter Hollweck. Im Prozessverlauf gab es eine Rückschau auf die Geschehnisse des 10. Oktober 2021. Damals in einer Regensburger Therapieeinrichtung untergebracht, bekam der Schwandorfer Lockerungen und durfte sich für kurze Zeit nach Hause begeben.
Um 6 Uhr morgens tauchte der Mann am Bahnhof seines Wohnortes auf, begann im DB-Service-Store damit, eine Verkäuferin auf übelste Weise zu beleidigen und warf unversehens die auf einer Theke stehende Wechselgeld-Hartschale mit Wucht nach der Frau. Sie ging reflexartig in Deckung. Die Schale zerbrach an einer Wand.
Polizeibeamte nahmen den 38-Jährigen nicht lange darauf fest und brachten ihn zur Wache. Dort beleidigte er drei Uniformierte mit üblen Ausdrücken. Das Ergebnis einer später veranlassten Blutentnahme lag bei über zwei Promille. "Das hat die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinflusst", stellte nun vor dem Landgericht in Amberg eine Sachverständige fest. Trotz des Zwischenfalls konnte der stark alkoholabhängige Schwandorfer seine Therapie in Regensburg zum Abschluss bringen.
Seitdem trinkt er angeblich keinen Tropfen mehr, hat sein Leben (ebenfalls eigenen Angaben zufolge) "in geordnete Bahnen gebracht" und kümmert sich intensiv um seine Firma. Die Berichte des Mannes wurden von Richter Hollweck kritisch hinterfragt. Insgesamt entstand dabei ein Eindruck der Glaubwürdigkeit.
Auch Staatsanwalt Frank Gaßmann änderte mit Blick auf die erste Verhandlung seine Ansicht. Damals hatte die Anklagebehörde 16 Monate ohne Bewährung verlangt. Jetzt sollten es 17 Monate mit Bewährung sein. Anwalt Fischer hielt entgegen: "Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass er sich geändert hat". Von daher, so der Verteidiger, sei eine Strafe von allenfalls sechs Monaten mit Bewährung angebracht.
Die Strafkammer gab dem Mann aus Schwandorf noch einmal eine Chance. Wenn er sich fünf Jahre tadellos führt, braucht der 38-Jährige die verhängten 14 Monate Haft nicht abzusitzen. Parallel dazu kam es zu Auflagen: Ständige Kontrollen mit Blick auf Alkohol und Drogen, Zusammenarbeit mit einer Bewährungshelferin und 2500 Euro Geldauflage zugunsten der Schwandorfer Tafel.
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