Über 850 Anzeigen wegen Verstößen gegen die jeweils geltenden Infektionsschutzverordnungen hat das Landratsamt bis Mitte Dezember registriert, 196.650 Euro an Bußgeldern verhängt. Fast ein Viertel davon soll ein Wirte-Paar aus dem Landkreis bezahlen. Das bestätigte Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl.
Der Grund für die hohen Bußgelder: Wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht. Als Betreiber einer Gaststätte drohten bei Verstößen 5000 Euro Bußgeld. Im Wiederholungsfall wird sogar die doppelte Summe fällig. Bei einem Wirte-Paar schlug diese Regelung gnadenlos zu: Beim Mann wurden drei Verstöße festgestellt - und Bußgeldbescheide von 5000, 10.000 und 15.000 Euro verhängt. Insgesamt also 30.000 Euro. Die Frau wurde zweimal erwischt - macht 5000 und 10.000 Euro, gesamt 15.000 Euro. Inklusive Gebühren beliefen sich die Bescheide laut Prechtl auf 47.241 Euro.
Bezahlt ist die Summe nicht, teilte Prechtl auf Anfrage mit. Beide Betroffene hätten Einspruch eingelegt, bestätigte er den Oberpfalz-Medien. Anhand dieser Einsprüche müsse das Landratsamt seine Entscheidungen nun nochmal überprüfen - das sogenannte Zwischenverfahren. "Bleiben die Bußgeldbescheide bestehen, wird der Fall der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Amberg vorgelegt", sagte Prechtl auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, aber auch eigene Ermittlungen anstellen. Dann landet der Fall vor dem Kadi: Die Entscheidung darüber, ob die Bußgelder zu Recht verhängt wurde, würde dann das Amtsgericht Schwandorf in einem öffentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren fällen. Solche "Owi-Verfahren" werden am Amtsgericht in großer Zahl geführt, in der Regel geht es um Verstöße im Straßenverkehr. Der Instanzenweg ist verkürzt. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist nur noch die Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht möglich.
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