Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass der verantwortlich Handelnde aufflog. Er hatte über einen Zeitraum von 18 Monaten mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden. "Zum Teil wurde den Beschäftigten der ihnen zustehende Lohn ,schwarz' ausgezahlt", heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes. Der Firmeninhaber sei seiner Verpflichtung, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, nicht nachgekommen. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von etwa 44.000 Euro.
Neben der verhängten Geldstrafe über 15.000 Euro, muss der Beschuldigte auch für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.













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