Am Sonntag gegen 1 Uhr wurden Polizeibeamte zu einer Ruhestörung, ausgehend von einem Lokal in der Schwandorfer Innenstadt gerufen. Ursache war hier eine betriebsinterne Weihnachtsfeier, die auf Grundlage der für Veranstaltungen gültigen Regelung „2G-Plus“ abgehalten wurde. An dieser Stelle weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass für die Inanspruchnahme der Regelungen zu einem Schnelltest unter Aufsicht keinesfalls die Behauptung ausreicht einen Schnelltest unter vier Augen gemacht zu haben. Auch das Vorzeigen von Schnelltests genügt hier nicht. Hier wird explizit ein Testnachweis verlangt, was bedeutet, dass eindeutig dokumentiert werden muss, wann und unter wessen Aufsicht ein Test durchgeführt wurde.















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