Vier Jahre Haft für rabiaten Brandstifter

Schwandorf
09.06.2023 - 14:33 Uhr
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"In nüchternem Zustand ist er der hilfsbereiteste Mensch", sagte ein Zeuge. Was allerdings geschah, als der 47-Jährige aus dem Landkreis Schwandorf wieder einmal getrunken hatte, beschäftigte jetzt zwei Tage lang das Landgericht Amberg.

Nach einer Brandstiftung im Landkreis Schwandorf muss ein Mann (47) für vier Jahre hinter Gitter.

Das Verbrechen einer Vorsatzbrandstiftung, die nach Darstellung von Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler hohen Schaden zwischen 200 000 und 250 000 Euro nach sich zog, geschah am 8. Oktober 2022 wenige Minuten vor Mitternacht. Plötzlich schlugen Flammen aus einer Garage im Landkreis Schwandorf. Sie griffen auf eine nahe Holzhütte über und zogen auch Teile des benachbarten Pfarrheims in Mitleidenschaft. Die Feuerwehr befand sich im Großeinsatz. Sie musste auch für die Rettung des Wohnhauses Sorge tragen.

Deutlich wurde: Ein in der Remise stehender alter Personenwagen war in Brand gesetzt worden. Der nicht lange nach dem vorsätzlich entfachten Feuer festgenommene Täter hatte Abfallholz in das Auto gekippt, einen mit brennbarer Flüssigkeit getränkten Lappen durch das Fenster der Fahrerseite geworfen und diesen angezündet.

Als Verursacher des Feuers wurde ein Angehöriger der Eigentümerfamilie überführt und zunächst in Haft gebracht. Sowohl bei polizeilichen Nachforschungen als auch jetzt beim Prozess gegen den 47-Jährigen vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Amberg ging es um das Motiv. Dabei wurde skizzenhaft deutlich: Es könnte sich um familiäre Auseinandersetzungen gehandelt haben. Als die Vorsitzende Richterin Jutta Schmiedel Zeugen mit nahen Bindungen zum Angeklagten vernahm, wurde dessen Hang zum Alkohol beschrieben. Sie hörte aber auch, dass der Mann über längere Zeit hinweg in dem Anwesen gewohnt und sich dann eine neue Bleibe gesucht hatte.

Geständnis abgelegt

Zu Beginn des Verfahrens hatte Pflichtverteidiger Michael Schüll (Amberg) eine Erklärung für seinen Mandanten verlesen und in dessen Auftrag die Brandstiftung zugegeben. Genaue Beschreibungen und Gründe für das in seinem Umfeld völlig unverhofft kommende Vorgehen gab es nicht. Man hörte, dass der Mann schon mehrfach in Entzugstherapien war und dies momentan, laut Anwalt Schüll, bei einer weiteren solchen Maßnahme geschieht.

Es gab noch einen zweiten Anklagepunkt, der sich sowohl in seiner Vorgehensweise als auch in den Konsequenzen dramatisch ausnahm. Nicht lange nach seiner der Brandstiftung geschuldeten Inhaftierung war der 47-Jährige von den Behörden auf freien Fuß gesetzt worden. Im Anschluss gab es ein Ereignis, dessen Hintergründe bis heute völlig schleierhaft sind. Für den Beschuldigten erklärte Verteidiger Schüll: "Er hat keinerlei Erinnerung. Mein Mandant weiß nicht, wie er an den Tatort kam und was sich dort zutrug." Diese Gedächtnislücken waren offenbar dem Alkohol geschuldet.

Weiterer Vorfall

Am 9. Dezember 2022 um 18.30 Uhr tauchte der 47-Jährige vor der Terrassentüre eines Hauses auf. Er schrie und sorgte mit seinem Toben dafür, dass ein in dem Anwesen lebendes Ehepaar aufmerksam wurde. Als man öffnete, forderte der den Leuten völlig unbekannte Eindringling, dass ihm Geld zu zahlen sei. Danach stürmte der rabiate Unbekannte in die Wohnräume. Er versetzte der sich ihm in den Weg stellenden Frau einen heftigen Stoß und schleuderte sie gegen den Wohnzimmertisch. Ihr Ehemann, so ermittelte die Polizei, wollte zu diesem Zeitpunkt in eine Nachbarwohnung flüchten. Deren Mieterin sah sich ab dann in die Tatabläufe einbezogen. Sie wurde brutal an das Küchenmobiliar geworfen, bekam Tritte und Schläge von einem Mann, der sich berserkerhaft aufführte.

Der völlig unerklärliche Auftritt des 47-Jährigen ging weiter. Er attackierte den in die Nachbarwohnung geflüchteten Mann, griff nach einem mobilen Radiator und schlug mehrfach auf sein sich auf eine Gehhilfe stützendes Opfer ein. "Der Übergriff hätte zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können", hieß es in der Anklageschrift. Zwei der drei attackierten Leute mussten nach dem fast schon unbeschreiblichen Intermezzo ins Krankenhaus. In einem Fall wurde die Operation eines Schulterbruchs notwendig. Der Täter wurde festgenommen. Er stand erheblich unter Alkohol.

Angriff auf Pfarrheim

Am Ende zweier Prozesstage schickte die Strafkammer den Angeklagten für vier Jahre hinter Gitter. Ihrer Entscheidung legten die Richter die Tatbestände der Brandstiftung und des vorsätzlichen Vollrauschs zugrunde. Unabhängig davon, dass der Mann momentan wieder einmal auf freiwilliger Basis eine Alkoholtherapie macht, wurde er jetzt mit gerichtlicher Anordnung in eine Entzugsmaßnahme eingewiesen. Beim Blick auf die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde eine Seltenheit deutlich. Sie hatte die Brandlegung nicht nur auf die Garage bezogen, sondern darüber hinaus den Übergriff der Feuers auf ein Pfarrheim rechtlich gesondert bewertet. Dazu hieß es: "Durch dieselbe Brandstiftungshandlung wurde ein Gegenstand der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgemeinschaft beschädigt."

 
 

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